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Verabschiedung der Regionalbudget-Grundsätze
In einem schriftlichen Beschlussverfahren sprachen sich die Mitglieder des erweiterten Vorstandes für eine flächendeckende Verteilung der Regionalbudget-Mittel aus. Einstimmig wurden folgende Grundsätze am 19.05.2020 verabschiedet:
1. Regionalbudget-Projekte werden möglichst flächendeckend umgesetzt:
Grundsätzlich soll in jeder der GT8-Kommunen ein Projekt mit Projektkosten von insgesamt 20.000 € umgesetzt werden.
2. Projektträger, die noch keine Förderung erhalten haben, haben Vorrang:
Im Umkehrschluss bedeutet es, dass die Regionalbudgetprojekte von Projektträgern, die bereits eine VITAL.NRW- und/oder Regionalbudget-Förderung erhalten haben, erst nach dem 2. Stichtag beschlossen werden. Das bedeutet, dass die Bepunktung und Projektentscheidung erst bei der Vorstandssitzung nach dem 2. Stichtag erfolgen.
3. Umgang mit mehreren Regionalbudget-Projekten aus ein und derselben Kommune:
Sollten mehrere Projektanträge aus ein und derselben GT8-Kommune stammen, wird die „betroffene“ Kommune darum gebeten, eine Einschätzung zur Bedeutsamkeit der eingereichten Projekte aus ihrer Kommune abzugeben.
Dazu sind folgende Fragen von der Kommune zu beantworten:
1. Wie bedeutsam ist das Projekt für die Bewohner im Ort sowie für die Kommune?
2. Wieso soll der Projektträger Vorrang vor den anderen haben?
Nach der Vorstellung dieser Einschätzung werden alle Projekte bewertet. Das Regionalbudget-Projekt, das die meisten Punkte erhalten hat, wird vom erweiterten Vorstand nach dem 1. Stichtag beschlossen.
Sollte das 1. beschlossene Regionalbudget-Projekt nicht die maximale Regionalbudget-Förderung von 16.000 € in Anspruch nehmen, kann ein weiteres eingereichtes Regionalbudget-Projekt aus der GT8-Kommune [mit mehreren eingereichten Anträgen] beschlossen werden, sofern die Gesamtzuwendung von 16.000 € nicht überschritten wird. Die Bepunktung der anderen Projekte aus derselben Kommune werden für die Projektentscheidung nach dem 2. Stichtag zugrunde gelegt.