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DER KREISTAG: (FAST) EIN PARLAMENT!
Der Kreistag vertritt die Interessen von 371.713 Einwohnerinnen und Einwohnern im Kreis Gütersloh und ist damit das oberste politische Entscheidungsorgan des Kreises Gütersloh.
Der Kreistag trifft alle bedeutenden politischen Entscheidungen des Kreises.
Dazu gehört z.B.
- die Verabschiedung des jährlichen Kreishaushaltes
- die Personalausstattung der Kreisverwaltung
- der Erlass von Satzungen, z.B. zu den Gebühren des Kreises
- die Übernahme freiwilliger Aufgaben (Der größte Teil der Kreisaufgaben geht aber auf Bundes- oder Landesrecht zurück!)
Der Kreistag entspricht in der Arbeitsweise und in seinen Verfahrensabläufen dem Bundes- oder Landtag; da er jedoch - genau wie ein Stadt- oder Gemeinderat - keine Gesetze beschließen kann, ist er nur "fast" ein Parlament.
Er muss nicht alles selbst machen!
Bei einer Größe von 73 Mitgliedern ist es nicht sinnvoll, dass der Kreistag alle politischen Entscheidungen selbst trifft oder im Detail fachlich diskutiert. Er ist daher auf Unterstützung und Zuarbeit angewiesen.
Damit nicht alle politisch relevanten Gegenstände im Kreistag, d.h. einem recht großen Gremium, beraten werden müssen, werden die meisten politischen Entscheidungen im Kreisausschuss vorberaten oder z.T. sogar entschieden. Dieser wiederum stützt sich auf die vorherige Behandlung in den Fachausschüssen.
Die Entscheidungen in diesen Sitzungen werden durch die Kreisverwaltung vorbereitet. Sie informiert Kreistag und Ausschüsse über alle notwendigen Sachverhalte und macht auch Vorschläge für die anstehenden Entscheidungen. Praktisch geschieht dies durch sog. Vorlagen, die zu beinahe jedem Thema erstellt werden. Auch sonst sorgt die Kreisverwaltung für die Arbeitsfähigkeit von Kreistag und Ausschüssen.
Der Kreistag tritt im Jahr ca. 4 - 5 Mal im Sitzungssaal des Kreishauses in Gütersloh zusammen. Normalerweise finden diese Sitzungen montags um 16.00 Uhr statt.
Die Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und der Ausschüsse sind grundsätzlich öffentlich. Sie können daher an diesen Sitzungen teilnehmen; wo und wann diese stattfinden, können Sie unserem Kreistagsinformationssystem (s. Link unten) oder auch der örtlichen Presse entnehmen. Außerdem haben Sie als Einwohner/in oder Bürger/in auch weitere Mitwirkungsmöglichkeiten (s. besonderer Artikel).
Lediglich in einigen Angelegenheiten, in denen Vertraulichkeit vorgeschrieben ist (z.B. Personalsachen, Grundstücksangelegenheiten oder Auftragsvergaben), muss die Tür verschlossen bleiben.
Leitung der Sitzungen
Die Sitzungen des Kreistages werden von Landrat Sven-Georg Adenauer (CDU) geleitet. Sollte er verhindert sein, wird er von seinen (ehrenamtlichen) Stellvertreter/innen Dr. Christine Disselkamp aus Herzebrock-Clarholz (CDU), Thorsten Schmolke aus Werther (Westf.) (GRÜNE) oder Dr. Heinz-Josef Sökeland aus Harsewinkel (CDU) vertreten. Die stellvertretende Landrätin bzw. die stellvertretenden Landräte vertreten den Landrat auch bei repräsentativen Anlässen im Kreis. In der Leitung der Kreisverwaltung wird der Landrat jedoch von seiner allgemeinen Vertreterin, Kreisdirektorin Susanne Koch, vertreten.
Der Landrat ist kraft Gesetzes Mitglied des Kreistages und hat dort - als unmittelbar von der Bürgerschaft gewählter Landrat - grundsätzlich Stimmrecht.
Bei der Organisation des Kreistages und seines Verfahrens wird der Landrat durch den Ältestenrat beraten, der sich aus seinen (ehrenamtlichen) Stellvertreter/innen und den Fraktionsvorsitzenden zusammensetzt.