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HILFEN BEI ERZIEHUNGSFRAGEN

Kontakt & Dienstleistungen
Serviceportal Kreis Gütersloh
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Erziehungsfragen, -probleme
Für Beratung, Information in unterschiedlichen familiären Problem- und Krisensituationen bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirkssozialdienstes (BSD) Kindern, Jugendlichen, Eltern und Alleinerziehenden ihre Hilfe an.
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Kindeswohlgefährdung/ Inobhutnahme
Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn davon auszugehen ist, dass durch gewisse Umstände die positive und gesunde Entwicklung des Kindes akut oder langfristig beeinträchtigt bzw. gefährdet ist.
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© Jürgen Fälchle - Fotolia
Sexuelle Gewalt / Beratungsstelle Wendepunkt
"Wendepunkt", Anlauf- und Beratungsstelle bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Kreis Gütersloh.
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Partnerschafts-/ Trennungs- und Scheidungsfragen
Mütter und Väter haben im Rahmen der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn sie für ein Kind oder einen Jugendlichen zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen.
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Jugendhilfe im Strafverfahren
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS), als gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe des Jugendamtes, wird immer dann tätig, wenn ein Jugendlicher (14-17 Jahre) oder ein Heranwachsender (18-21 Jahre) eine Straftat begangen hat.
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