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EHRENAMT IN DER POLITIK: WAS GIBT'S DAFÜR?
Die Kreistags- und Ausschussmitglieder üben ihr Mandat ehrenamtlich, d.h. ohne Bezahlung und überwiegend in der Freizeit aus. Sie sollen aber durch ihr Engagement keine finanziellen Nachteile erleiden.

© AKhodi - Fotolia
Die Mitgliedschaft in Kreistag und Ausschüssen ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Die Teilnahme an Sitzungen, die persönliche Vorbereitung hierfür (z.B. das Studium der zahlreichen Sitzungsunterlagen), die Abstimmung mit Fraktionskollegen oder auch die Gespräche mit Bürgern, Verbänden usw. erfordern viel Zeit, vor allem persönliche Freizeit. Dafür gibt's nix; ehrenamtliches Engagement ist nämlich unbezahlbar!
Wenn aber Auslagen entstehen, für Sachaufwand oder die Fahrtkosten zur Sitzung, oder wenn Arbeitszeit versäumt wird, z.B. nachmittags durch die Teilnahme an Ausschusssitzungen, erhalten die Kreistagsmitglieder entsprechend den gesetzlichen Vorschriften folgende Entschädigungen:
* mtl. pauschal 485,00 € zur Abgeltung ihres zusätzlichen Sachaufwandes (z.B. Telefongebühren, Bürobedarf)
* 30 Ct/km Fahrtkostenerstattung für die Teilnahme an Kreistags-, Ausschuss- und Fraktionssitzungen
* individuell zwischen 15 und 84 € pro Stunde als Verdienstausfallersatz, wenn z.B. durch die Teilnahme an Sitzungen Arbeitszeit versäumt wurde. Dies gilt nicht, wenn kein Verdienstausfall entsteht (z.B. bei Beamten oder Rentnern).
Sachkundigen Bürgern in den Ausschüssen werden ebenfalls Fahrtkosten und ggf. Verdienstausfall ersetzt; statt einer monatlichen Pauschale erhalten sie eine Aufwandsentschädigung in Form eines Sitzungsgeldes von 50,00 €.
Die Kreistagsmitglieder und die sachkundigen Bürger müssen die Aufwandsentschädigung und den Ersatz des Verdienstausfalls versteuern.