Bedarfe: So setzt sich die Leistungen nach dem SGB II zusammen


Leistungen nach dem SGB II bekommen Menschen, die hilfebedürftig sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht selbst bestreiten können.
Die Leistungen nach dem SGB II bestehen aus verschiedenen Bausteinen. Diese heißen Bedarfe und bestimmen die Höhe des Leistungsanspruchs. Welche Bedarfe in Ihrem Fall bewilligt wurden, teilt Ihnen das Jobcenter Kreis Gütersloh schriftlich mit. Dazu erhalten Sie einen sogenannten Bewilligungsbescheid in dem Ihre Bedarfe individuell ermittelt wurden.

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Weiterführende Informationen

Mehr Informationen zu den Leistungen nach dem SGB II finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:

1. Allgemeine Informationen zu den Leistungen nach dem SGB II

2. Fragen und Antworten zu den Leistungen nach dem SGB II