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Bedarfe: So setzt sich die Leistungen nach dem SGB II zusammen
Leistungen nach dem SGB II bekommen Menschen, die hilfebedürftig sind. Das bedeutet, dass Sie Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Bedarfsgemeinschaft nicht selbst bestreiten können.
Die Leistungen nach dem SGB II bestehen aus verschiedenen Bausteinen. Diese heißen Bedarfe und bestimmen die Höhe des Leistungsanspruchs. Welche Bedarfe in Ihrem Fall bewilligt wurden, teilt Ihnen das Jobcenter Kreis Gütersloh schriftlich mit. Dazu erhalten Sie einen sogenannten Bewilligungsbescheid in dem Ihre Bedarfe individuell ermittelt wurden.

© AKhodi - Fotolia
Geld zum Leben
Der sogenannte Regelbedarf ist Bestandteil von den Leistungen nach dem SGB II und deckt den notwendigen Bedarf für z.B. Ernährung und Bekleidung ab.
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Geld zum Wohnen
Auch die sogenannten Bedarfe für Unterkunft und Heizung sind Bestandteil von den Leistungen nach dem SGB II.
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iQoncept, © iQoncept - Fotolia
Geld für besondere Lebenssituationen
Bei entsprechend festgestelltem Bedarf bzw. Anspruch können für verschiedene Lebenssituationen weitere Leistungen berücksichtigt werden.
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Geld für Bildung und Teilhabe
Auch für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen soll Mitmachen möglich sein.
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© SSilver - Fotolia
Erklärvideos
Eine kurze Übersicht zum Thema Leistungen nach dem SGB II liefern die Erklärvideos.
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Weiterführende Informationen
Mehr Informationen zu den Leistungen nach dem SGB II finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
1. Allgemeine Informationen zu den Leistungen nach dem SGB II