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Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich - § 34 BauGB

Ortskerne, aber auch gemeindliche Randbereiche sowie größere organische Siedlungsansätze im Außenbereich von einigem Gewicht sind häufig unverplant.
Dieser unbeplante Innenbereich wird durch die vorhandene Bebauung, die für sich einen Bebauungszusammenhang bilden muss, geprägt. Hinzutretende Bauten müssen sich dabei an bestehende Strukturen anpassen.

Das Vorhaben muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und der Grundstückfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Dabei kann ein leichtes Überschreiten des vorgefundenen Rahmens durchaus zulässig sein, sofern keine zusätzlichen bodenrechtlichen Spannungen hierdurch ausgelöst werden.
Eine Ausweitung des bebauten Bereiches durch ein Vorschieben der Bebauung in den Außenbereich hinein scheidet aus.