Verwertung oder Beseitigung?

Bodenauffüllungen auf landwirtschaftlichen Flächen

Ein Bodenauftrag auf landwirtschaftlichen Flächen ist genehmigungspflichtig, nur Bodenmaterial zur Bodenverbesserung ist genehmigungsfähig. Eine Aufschüttung auf Grünland ist nicht möglich. 

Eine Genehmigung im Kreis Gütersloh muss bei der Kreisverwaltung beantragt werden und wird naturschutzrechtlich bewertet. 

Zur Bodenverbesserung eignen sich insbesondere lehmige und schluffige Böden auf sandigen Standorten und sandige Böden auf lehmigen Standorten in einer Auftragsstärke von maximal 10 cm. 




Steinhaltiges Material führt zu einer Verschlechterung des Standortes für die Pflanzenproduktion. Fremdmaterialien wie Bauschutt, Asphalt, Holz und Plastik dürfen nicht im Boden sein, der auf landwirtschaftliche Flächen aufgebracht werden soll. Störstoffe im Nachgang beispielsweise mit einem Steinesammler zu entfernen, ist ebenfalls unzulässig. 




Sollten Sie weitere Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, so können Sie uns gerne direkt kontaktieren. 

Ansprechpartner:
Herr Bierbaum
Tel.: +49 5241 85-2712, E-Mail: t.bierbaum@kreis-guetersloh.de

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

- Laufzettel zur landbaulichen Verwertung von Boden

- Infoblatt zur Verwertung von Bodenmaterial im Kreis Gütersloh