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Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) – Anwendung in der Praxis – gewusst wie?
![](https://www.kreis-guetersloh.de/themen/umwelt/boden-abfall/gewerbeabfallverordnung/grafik.jpg?resize=a6dcaa:295x&sds=1&cid=zbj.4k2y)
Zur Umsetzung der fünfstufigen Abfallhierarchie gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) in der Praxis wurde 2017 die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) novelliert. Dieses führt zu Änderungen in der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen sowie von Bau- und Abbruchabfällen. Dies bedeutet, dass für Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen, von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen und für Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen bestimmte Regelungen eingehalten werden müssen.
Unter anderem betrifft dieses die Getrenntsammlungspflicht einschließlich der Dokumentation der Erfüllung und/oder der Abweichung von der Getrenntsammlungspflicht sowie die Vorbehandlungspflicht von Abfallgemischen [GewAbfV § 3 und § 4].
Ob Sie in Ihrem Betrieb und die bei Ihren Bauvorhaben anfallenden Abfälle auch gesetzeskonform erfassen, können Sie anhand der beiliegenden Checkliste ermitteln.