- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Energie & Klima aktuell
- Integriertes Klimaschutzkonzept
- Klimafolgenanpassung
- Klimaschutz - Projekte und Aktivitäten
- Bauen+Sanieren+Energieberatung
- Solardachkataster
- Gründachkataster
- Klimabildung
- Online-Energiesparratgeber
- Geförderte Maßnahmen
- Erneuerbare Energien
- Energiesparen im Haushalt
- Mobilität - Strategie und Berichte
- Mobilität - Projekte und Aktivitäten
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Anzeigepflichtige Tierseuchen
In der aufgrund des § 10 des Tierseuchengesetzes erlassenen "Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen" sind alle in Deutschland z. Z. anzeigepflichtigen Tierseuchen aufgeführt (Auflistung der Seuchen s. unten).
Es handelt sich dabei um Seuchen, die z. B. wegen hoher Sterblichkeit oder starker Ausbreitungstendenz eine volkswirtschaftliche Bedeutung haben
(z. B. Europäische Schweinepest, Maul- und Klauenseuche) oder die menschliche Gesundheit gefährden (Zoonosen, wie z. B. Tollwut und Psittakose) und bei denen der Besitzer sich gegen ein übergreifen der Seuchen auf seinen Bestand und gegen auftretende Schäden nicht schützen kann.
Zu den anzeigepflichtigen Seuchen gehören auch einige Seuchen, die in Deutschland nicht oder nicht mehr auftreten, deren Anzeigepflicht jedoch wegen supranationaler Bestimmungen (z. B. EG-Recht) erforderlich ist. Die Anzeigepflicht selber ist in § 9 Tierseuchengesetz näher geregelt; zur Anzeige ist ein bestimmter Personenkreis verpflichtet, nämlich der Tierbesitzer und jeder, der für einen Tierbesitzer dessen Tiere beaufsichtigt oder in Obhut hat
(z. B. Schäfer), sowie alle Personen, die berufsmäßig mit Tieren zu tun haben (also z. B. Tierärzte, Besamungstechniker, Fleisch- und Geflügelfleisch-kontrolleure, Schlachter usw.). Wichtig ist in diesem Zusammenhang, daß nicht nur der Ausbruch der Seuchen, sondern bereits der Verdacht des Ausbruchs angezeigt werden muß. Die Anzeige muß unverzüglich bei der zuständigen Behörde erfolgen. Zusätzlich müssen die kranken oder verdächtigen Tiere von fremden Tieren ferngehalten werden.
Wer gegen diese Vorschrift verstößt, kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € belegt werden. Außerdem entfällt der Anspruch auf Entschädigung für Tierverluste, wenn der Tierbesitzer die Anzeige nicht oder nicht unverzüglich erstattet hat.
Folgende Tierseuchen sind anzeigepflichtig:
1. Affenpocken
1a. Afrikanische Pferdepest
2. Afrikanische Schweinepest
2a. Amerikanische Faulbrut
3. Ansteckende Blutarmut der Einhufer
3a. Ansteckende Blutarmut der Lachse
4. Ansteckende Schweinelähmung (Teschener Krankheit
5. Aujeszkysche Krankheit
5a. Befall mit dem Kleinen Bienenbeutenkäfer (Aethina tumida)
5b. Befall mit der Tropilaelaps-Milbe
6. Beschälseuche der Pferde
7. Blauzungenkrankheit
8. Bovine Herpesvirus Typ 1-Infektion (alle Formen)
8a. Bovine Virus Diarrhoe
9. Brucellose der Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen
9a. Ebola-Virus-Infektion
9b. Epizootische Hämorrhagie der Hirsche
9c. Epizootische Hämatopoetische Nekrose
9d. Epizootisches Ulzeratives Syndrom
10. Enzootische Leukose der Rinder
11. Geflügelpest
12. Infektion mit Bonamia exitiosa
12a. Infektion mit Bonamia ostreae
12b. Infektion mit Marteilia refringens
12c. Infektion mit Microcytos mackini
12d. Infektion mit Perkinsus marinus
12e. Infektion mit dem West-Nil-Virus bei einem Vogel oder Pferd
13. Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden
14. Koi Herpesvirus-Infektion der Karpfen
15. Lumpy-skin-Krankheit (Dermatitis nodularis)
16. Lungenseuche der Rinder,
17. Maul- und Klauenseuche,
18. (weggefallen)
19. Milzbrand,
20. Newcastle-Krankheit
20a. Niedrigpathogene aviäre Influenza bei einem gehaltenen Vogel
21. Pest der kleinen Wiederkäuer
21a. Pferdeenzephalomyelitis (alle Formen)
22. Pockenseuche der Schafe und Ziegen
23. Psittakose
24. Rauschbrand
25. Rifttal-Fieber
26. Rinderpest
27. Rotz
28. Salmonellose der Rinder
29. Schweinepest
30. (weggefallen)
31. (weggefallen)
32. Stomatitis vesicularis
32a. Taura-Syndrom
33. Tollwut
34. Transmissible Spongiforme Enzephalopathie (alle Formen)
35. Trichomonadenseuche der Rinder
36. Tuberkulose der Rinder (Mykobakterium bovis und Mykobakterium caprae)
37. Vesikuläre Schweinekrankheit
38. Vibrionenseuche der Rinder
39. Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden
40. Weißpünktchenkrankheit der Krebstiere
41. Yellowhead Disease
Weitere Informationen: