- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Ansprechpartner/innen im Kommunalen Integrationszentrum
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Coronavirus
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- OWL-Integrationskongress 2022
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Durchstarten in Ausbildung und Arbeit
- SOE: Aktivitäten & Projekte
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Ehrenamtlicher Sprachlotsenpool
- KIM NRW
- KOMM-AN NRW Förderung
- Eltern mischen mit
- Sprachwerkstatt für Frauen mit Kinderbetreuung 2022
- FUCHS 2021/2022
- News und externe Angebote
- Pressemitteilungen des Kreises Gütersloh zum Kommunalen Integrationszentrum
- Interreligiöser Kalender
- Archivierte Artikel
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Energie & Klima aktuell
- Bauen+Sanieren+Energieberatung
- Solardachkataster
- Gründachkataster
- Klimabildung
- Klimaschutz - Projekte und Aktivitäten
- Integriertes Klimaschutzkonzept - Konzept und Berichte
- Online-Energiesparratgeber
- Geförderte Maßnahmen
- Erneuerbare Energien
- Energiesparen im Haushalt
- Mobilität - Strategie und Berichte
- Mobilität - Projekte und Aktivitäten
- Umwelt
- Wasser
- Renaturierung von Fließgewässer / Umsetzung EG Wasserrahmenrichtlinie
- Bewirtschaftungsplan 2022 bis 2027
- Baumaßnahmen des Kreises zur Umsetzung der EG-WRRL
- EG WRRL Maßnahmenübersicht Kreis Gütersloh
- Beschreibung der Gewässer und Erläuterung der Maßnahmen
- Hochwasser
- Anlagen in und an Gewässern
- Gewässerunterhaltung
- Landwirtschaft
- Wassergefährdende Stoffe
- Regenwasser
- Abwasser
- Grundwasser
- Umweltalarm
- Erdwärme
- Recyclingmaterial RCL
- Unser Kreis
Bau- und Bodendenkmale

Burg Ravensberg Foto: B. Bußwinkel
Ein Gebäude, das als solches eine Denkmaleigenschaft hat, ist – ohne Einschränkungen aus Zumutbarkeitsüberlegungen heraus – von der Gemeinde als untere Denkmalbehörde in die Denkmalliste einzutragen.
Erst nach Abschluss des möglicherweise folgenden Rechtsmittelverfahrens handelt es sich um ein Denkmal im rechtlichen Sinne. Als vorgreifende Sicherungsmöglichkeit verbleibt die vorläufige Unterschutzstellung.
Jeder bauliche Eingriff in das Denkmal bis hin zum Farbanstrich oder der Fassadenänderung bedarf der Erlaubnis der Gemeinde als untere Denkmalbehörde. Dieser steht das LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen in Münster beratend zur Seite. Sämtliche Verfahren sind von dieser im Benehmen mit dem LWL - Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen abzustimmen.
Der Kreis Gütersloh als obere Denkmalbehörde (Abteilung Bauen/ Wohnen/ Immissionen, Frau Schürjohann, 05241-851936) steht den kleineren Gemeinden beratend zur Seite.
Steuerrechtliche Bescheinigungen über Aufwendungen aufgrund des Denkmalschutzes erteilt die jeweilige Gemeinde.
Ist ein ganzes Ensembel als denkmalwürdig anzusehen, so spricht man von einem Denkmalbereich.