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Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz
![Schild Meldepflicht](https://www.kreis-guetersloh.de/themen/gesundheit/infektionskrankheiten/neue-meldepflichten-nach-infektionsschutzgesetz/112180100000045968.jpg?resize=4c6282:150x&sds=1&cid=7wi.1och)
Neue Adresse für meldepflichtige Erkrankungen
Im Rahmen der Datensicherheit hat der Kreis Gütersloh nun eine Möglichkeit geschaffen, die Meldung meldepflichtiger Erkrankungen und Erkrankungshäufungen aus Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder, Gemeinschaftseinrichtungen für Geflüchtete /Asyl oder Obdachlose, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern u.a. sicher,
datenschutzkonform und elektronisch an das Sachgebiet Infektionsschutz der Abteilung Gesundheit zu übermitteln.
Dies ersetzt den bisher bekannten Weg über Fax oder E-Mail.
Bitte nutzen Sie ab sofort nachfolgenden Link, um Listen oder Meldungen mit persönlichen Daten an uns zu übermitteln.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter den bekannten Nummern zur Verfügung:
Bei Fragen aus Borgholzhausen, Halle, Harsewinkel, Herzebrock-Clarholz, Langenberg, Rheda-Wiedenbrück, Versmold, Werther:
Frau Teichmann-Weber, Tel.: 05241 / 85-1671
Frau Katczynski, Tel.: 05241/ 85-1702
Bei Fragen aus Gütersloh, Rietberg, Schloss Holte-Stukenbrock, Steinhagen, Verl:
Frau Döinghaus, Tel.: 05241 / 85-1704
Herr Vogt, Tel.: 05241 / 85-1703
Bei allgemeinen Fragen:
Frau Böhme-Elsner, Tel.: 05241/ 85-1699
Das entsprechende Arztmeldeformular steht Ihnen ebenfalls als Download zur Verfügung.
- Arzt-Meldeformular
(pdf, 224,68 KB)