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Schwerbehinderung - Feststellung und Ausweise
Nach der Auflösung der Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen hat der Kreis Gütersloh ab dem 01.01.2008 die Aufgaben des Schwerbehindertenrechtes nach dem Sozialgesetzbuch IX - SGB IX - übernommen. Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Gütersloh können nunmehr ihre Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderung bei der Kreisverwaltung Gütersloh stellen.
In diesem Verfahren nach dem SGB IX wird der Grad der Behinderung (GdB) festgestellt. Bei einer festgestellten Behinderung können Betroffene bestimmte Leistungen und Hilfen erhalten, wie zum Beispiel Freifahrten (Busse und Bahn, tw. mit Kostenbeteiligung), Parkerleichterungen oder reduzierte Steuersätze (sogenannte Nachteilsausgleiche).
Ausführliche Informationen zum Verfahren erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster (siehe Link unten auf dieser Seite).
Ein Antragsformular (PDF-Dokument) sowie den Link zum Online-Antrag finden Sie ebenfalls unten auf dieser Seite
Anträge können Sie - wie bisher - auch bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung an Ihrem Wohnort stellen. Schwerbehindertenausweise werden dort auch verlängert.
Das Sachgebiet Schwerbehindertenrecht bei der Kreisverwaltung erreichen Sie wie folgt:
- per E-Mail: schwebr@kreis-guetersloh.de
- per Post:
Kreis Gütersloh
Abteilung Soziales
- 3.3.4. Schwerbehindertenrecht -
33324 Gütersloh - telefonische Erreichbarkeit: 05241/85-2369 (Servicenummer)
Montag - Mittwoch: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr
Freitag: 08.00 Uhr - 12.00 Uhr - per Fax: 05241/85-2370
- persönlich:
Nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung im Kreishaus Rheda-Wiedenbrück, Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück (Hauptgebäude)