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Die digitale Antragstellung

Valerijs Kostreckis., © Valerijs Kostreckis - Fotolia
Nachfolgend wird die digitale Antragstellung der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen des Kreises Gütersloh beschrieben. Da es sich hierbei um ein neues Verfahren handelt, welches erstmalig im Frühjahr 2026 freigeschaltet wurde, befindet sich diese Webseite und das gesamte Vorgehen noch im Aufbau. Änderungen werden regelmäßig hier eingepflegt
(Aktueller Stand: 30.04.2026).
Sie finden die neue Antragsstrecke hier:
Voraussichtlich ab Juli 2026 wird die Nutzung der digitalen Antragsstrecke verpflichtend zu nutzen sein, sofern die Antragsart darin enthalten ist. Aktuell ist es möglich, die folgenden Anträge über den Universalassistenten einzureichen:
- Antrag auf Baugenehmigung (zusätzlich auch geeignet für Nachträge, Änderungen, Nutzungsänderungen)
- Bauvoranfrage
- Antrag auf Abweichung/Ausnahme/Befreiung
- Antrag auf Teilbaugenehmigung
- Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Mitteilung Genehmigungsfreistellung
- Abbruch einer baulichen Anlage
- Antrag auf Grundstücksteilung
Nach dem erfolgreichen Einreichen der Unterlagen erhalten Sie per Mail einen Link zur digitalen Projektplattform Dalux.
Nicht enthaltene Antragsarten beantragen Sie bitte weiterhin per Mail. Hierfür senden Sie uns das Antragsformular sowie die Bauherrenvertretererklärung an bauantrag@kreis-guetersloh.de. Nach der internen Verarbeitung erhalten Sie gegebenenfalls einen Link mit der Einladung für die digitale Projektplattform Dalux. Dort können alle weiteren Unterlagen hochgeladen werden.
Wichtig:
- Das vom Kreis Gütersloh verwendete Vollmachtsformular für das digitale Verfahren (Bauherrenvertretererklärung) ist ausgefüllt mit hochzuladen. In diesem Formular ist auszuwählen, ob der Entwurfsverfasser bis zur Erteilung der Baugenehmigung oder bis zur abschileßenden Fertigstellung des Vorhabens bevollmächtigt ist.
- Bitte laden Sie in jedem Fall die ausgefüllte Bauherrenvertretererklärung und den Lageplan mit hoch. Das Bauantragsformular selbst benötigen wir dann nur noch, wenn der Antrag nicht über den oben verknüpften Universalantrag sondern per Mail bei uns eingeht.
- Nachträge können Sie ebenfalls über die Antragsstrecke eingeben. Bitte wählen Sie hierfür den normalen Bauantrag aus und geben Sie zusätzlich zur Bezeichnung des Vorhabens ein, dass es sich um einen Nachtrag handelt und auf welches Aktenzeichen sich der Nachtrag bezieht.
- Die Einladung erhalten Sie von der Mailadresse notifications@dalux.com. Bitte schauen Sie auch in Ihren Spam-Ordner oder sprechen Sie gegebenenfalls mit Ihrem IT-Administrator, falls Einladungen nicht ankommen.
- Bitte beachten Sie auch, dass die von Ihnen genutzte Mailadresse gleichzeitig Ihr Benutzername ist und später nicht mehr geändert werden kann. Es empfiehlt sich daher, immer die gleiche Adresse zu verwenden, falls Sie mehrere Anträge stellen oder verwalten.
- Bitte verwenden Sie die folgenden Dateibezeichnungen beim Hochladen ihrer PDF-Dateien:
Zum Aufklappen der Dateibezeichnungen hier klicken
1 Bauantrag
1 Baubeschreibung
1 Betriebsbeschreibung
2 Freiflächenplan
2 Grundstücksentwässerungsplan
2 Lageplan
2 Übersichtsplan
3 Ansichten
3 Bauzeichnungen
3 Bilder
3 Grundriss KG
3 Grundriss EG
3 Grundriss OG
3 Grundriss 1. OG
3 Grundriss 2. OG
3 Grundriss DG
3 Schnitte
4 Berechnung Brutto-Rauminhalt
4 Berechnung GRZ, GFZ, BMZ
4 Berechnung Kinderspielplatzfläche
4 Berechnung Nutzfläche
4 Berechnung Stellplätze
4 Berechnung Vollgeschosse
4 Berechnung Wohnfläche
4 Berechnungen
5 Antrag auf Abweichung
5 Antrag auf Befreiung
5 Bauvorlagen nach Sonderbauverordnung
6 Ausführungszeichnungen
6 Brandsicherheit
6 Schallschutz
6 Statik
6 Wärmeschutz
7 Architektenvollmacht
7 Bauherrenvertreterklärung
7 Bauvorlageberechtigung
7 Erklärung Grundstücksnachbarn
7 statistischer Erhebungsbogen
7 Vollmacht digitales VerfahrenBitte verwenden Sie im späteren Antragsverlauf im Ordner 60 - Bescheinigungen die folgenden Bezeichnungen für Nachweise, Bescheinigungen etc.:
1 Statik (bzw. z.B. 1 geprüfte Statik; 1 Statik-Prüfbericht Nr. 1; 1 Statik-Prüfbericht Nr. 2 etc.)
2 Schallschutz
3 Wärmeschutz
4 Brandschutz
5 sonstiges (bitte passend benennen, z.B. 5 Anzeige Baubeginn; 5 Zulassung Tür xy; 5 Übereinstimmungserklärung Aufzug etc.)Hinweise zur Ordnerstruktur innerhalb der Dalux-Plattform (zum Aufklappen bitte hier klicken)
Im Projektraum finden sie eine Ordnerstruktur, die einen einfachen, strukturierten Zugriff auf entsprechende Unterlagen ermöglicht bzw. zeigt, welche
Dokumente in welchen Ordner eingestellt werden müssen. Die Ordner besitzen dabei folgende Bezeichnungen mit den ebenfalls folgenden beschriebenen
Bedeutungen:10 Antragsunterlagen Bauantrag mit den Bauvorlagen vom Entwurfsverfasser (Pläne, Berechnungen, etc.) 11 Eingänge nach Antragseingang Austauschunterlagen bzw. Unterlagen, die nach Antragseingang nachgereicht werden 20 Anforderung von Stellungnahmen Schreiben des Bauamtes an die Fachdienststellen 21 Eingang von Stellungnahmen alle Schreiben der Fachdienststellen 40 allgemeiner Schriftverkehr allgemeiner Schriftverkehr des Bauamtes an Entwurfsverfasser, Bauherrn, Bevollmächtigte 50 Bescheide Bauaufsicht Baugenehmigung, selbständige Abweichungen und Befreiungen, Rohbauabnahme (auch mit Mängeln), Schlussabnahme mängelfrei, Ablehnung/Rücknahme 51 Anlagen Bauaufsicht Anlagen der Baugenehmigung wie z.B.: genehmigte/gestempelte Pläne, Gebührenberechnung 52 Bescheide anderer Stellen Bescheide, welche andere beteiligte Fachdienststellen erstellt haben z.B.: Befreiungsbescheid der Unteren Landschaftsbehörde, wasserrechtliche Erlaubnis v. Tiefbauamt, gaststättenrechtliche Erlaubnis etc.) 60 Bescheinigungen Bescheinigungen, die im Verfahren erforderlich sind: z.B. Bescheinigungen, dass das Vorhaben den Anforderungen z.B. des Brandschutzes, Wärmeschutzes, Schallschutzes und Statik entspricht, Baubeginnanzeige, Anzeige Rohbauabnahme u. abschließende Fertigstellung, Nachweis stichprobenhafte Kontrollen Bei den angegebenen Ordnern unterscheidet man zwischen Lese- und Schreibrechten. Leserecht bedeutet, dass Dokumente nur betrachtet und heruntergeladen
werden können. Schreibrecht bedeutet, dass Dokumente zusätzlich in die Plattform hochgeladen werden können. Für die Ordner 10 und 11 ist für die
Entwurfsverfasser ein Schreibrecht definiert. Für den Ordner 60 ist für den Entwurfsverfasser und den Bauherrn ein Schreibrecht definiert. Für alle Ordner
besteht für den Bauherrn und Entwurfsverfasser ein Leserecht. Bei den Ordner 10 und 11 ist weiterhin zu beachten, dass dem Entwurfsverfasser nach Einstellung
der Antragsunterlagen das Schreibrecht am Ordner 10 entzogen wird und anschließend alle weiteren nachgereichten Unterlagen in den Ordner 11
eingestellt werden müssen.
Folgende Punkte sind beim Einreichen von digitalen Unterlagen zu beachten, um die digitale Bearbeitung zu vereinfachen:- PDF-Pläne sollten nach Möglichkeit nicht gedreht eingestellt werden.
- Grundrisse und Schnitte sollten als jeweils einzelne Dateien mit entsprechender Bezeichnung eingestellt werden und nicht als ein gemeinsames PDF.
- Berechnungen hingegen sollten bitte als eine Datei in den Projektraum eingestellt werden.
- Ansichten können zusammen in einer Datei eingestellt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an Herrn Düspohl (05241/85-1912) beim Kreis Gütersloh oder bei schwerwiegenderen technischen Problemen an die ITEBO als Anbieter des digitalen Projektraums (0541/9631-831 oder unter itebau@itebo.de)
Hinweis: Bitte nutzen Sie nicht den Dalux Support unter "Hilfe" im Projektraum.