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GENEHMIGUNGSGRUNDLAGE

Kontakt & Dienstleistungen
Serviceportal Kreis Gütersloh
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Genehmigungsvoraus-setzungen
Es gibt zu beachtende Rechtsvorschriften, die hier erläutert werden.
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Die Bauleitpläne
Bauleitpläne dienen der städtebaulichen Ordnung des Gemeindegebietes. Weitere Infos gibt es hier.
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Bauvorhaben im unbeplanten Innenbereich - § 34 BauGB
Ortskerne, aber auch gemeindliche Randbereiche sowie größere organische Siedlungsansätze im Außenbereich von einigem Gewicht sind häufig unverplant.
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Bauen im Außenbereich - § 35 BauGB
Der Außenbereich soll grundsätzlich von Bebauung freigehalten werden.
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Nachbarschützende Vorschriften: Abstandflächenrecht
Unter Abstandflächen versteht man die Flächen, die vor Außenwänden oberirdischer Gebäude freizuhalten sind.
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Notwendige Stellplätze
Größere nicht überdachte Stellplatzanlagen (ab 100 qm) sowie Garagen sind baugenehmigungspflichtig. Dienen sie freigestellten Wohngebäuden, werden sie von der Freistellung mit erfasst.
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Bauen für Behinderte
Barrierefreie Wohnungen
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Weitere Informtationen