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Sozialleistungsbericht 2017
Im Jahr 2017 stand die Umsetzung der zum 01.01.2017 in Kraft getretenen Pflegestärkungsgesetze II und III im Hauptfokus. Ein wesentlicher Baustein dieser Gesetzesvorhaben war die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes. Auch die Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade war ein wichtiger Bestandteil der Gesetzesänderungen. Eine große Herausforderung war ebenfalls die Abgrenzung der Hilfen zur Weiterführung des Haushalts und die Deckung von Bedarfen von Personen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1. Viele Pflegebedürftige und deren Angehörige waren insgesamt durch die neuen gesetzlichen Regelungen verunsichert und hatten daher hohen Beratungs- und Informationsbedarf. Mit dem Inkrafttreten haben sich in vielen Fällen die Leistungen der Pflegeversicherung insbesonde-re im ambulanten Bereich verbessert. Trotz kaum steuerbarer Faktoren wie z. B. der demographische Entwicklung, dem medizinische Fortschritt und gesetzlich festgelegten Standards oder der Rechtsprechung ist es trotzdem gelun-gen, den Haushalt 2017 mit erheblichen Verbesserungen abzuschließen. Dieser positive Jahresabschluss resultiert im Wesentlichen aus den Verbesserungen im Produkt "Hilfe zur Pflege". Die finanziellen Auswirkungen der Pflegestärkungsgesetze II und III waren im Vorfeld nicht abschätzbar. Der Bundesgesetzgeber ging trotz der Leistungsverbesserungen von einer Entlastung der kommunalen Haushalte aus. Während die kommunalen Spitzenverbände in einem Gutachten Mehrbelastungen prognostizierten. Aufgrund dieser massiven Unwägbarkeiten und aufgrund der Entwicklungen im Jahr 2016 wurde für das Jahr 2017 eine moderate Ansatzsteigerung geplant. In den Bereichen stationäre Hilfe zur Pflege und Hausgemeinschaften sind in 2017 die Fall-zahlen teilweise rückläufig gewesen. Des Weiteren haben sich die Durchschnittskosten konstant bzw. ebenfalls rückläufig entwickelt. Aus diesen Gründen konnte die Ergebnisverbesserung erzielt werden. Auch in diesem Jahr gilt mein besonderer Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Soziales und auch den Kolleginnen und Kollegen der kreisangehörigen Kommunen. Ohne ihre große Motivation und Bereitschaft, eigenverantwortlich zu handeln, wären diese guten Ergebnisse nicht leistbar gewesen. Orientiert an der Produktstruktur und den Kennzahlen im Haushaltsplan unserer Abteilung haben wir - die Kolleginnen und Kollegen der Abteilung Soziales - den aktuellen Stand zusammengefasst. Abschließend wünsche ich Ihnen aufschlussreiche Informationen beim Studium des Sozialleistungsberichts 2017.