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INKLUSION
Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen ist am 3. Mai 2008 in Deutschland in Kraft getreten. Sie fordert die soziale Gemeinschaft auf, gesellschaftliche Lebensräume inklusiv, das heißt so zu gestalten, dass jeder Mensch teilhaben kann.
Die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung wird meistens nahezu einseitig mit dem Blick auf die gemeinsame Beschulung von behinderten und nicht behinderten Kindern betrachtet. Dies ist aus kommunaler Sicht nachvollziehbar, da für Kommunen als Träger - sowohl der allgemeinen Schulen als auch der Förderschulen - eine erhebliche Veränderung bei einer Abschaffung oder deutlichen Einschränkung des Förderschulsystems eintreten würde.
Das kreisweites Inklusionskonzept wird jedoch weit über alle Aspekte der Förderung von Kindern im Bildungsbereich hinausgehen.
Allgemeines
Am 4. Juli 2011 hat der Kreisausschuss des Kreises Gütersloh fraktionsübergreifend den Beschluss gefasst (DS-NR.: 3080), die Erstellung eines Inklusionsplanes "Inklusives Gemeinwesen" im Kreis Gütersloh aktiv zu begleiten.
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Aktionsplan
Alle bisherigen Ergebnisse vereint der Strategieentwurf für den Aktionsplan "Inklusives Gemeinwesen Kreis Gütersloh".
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Dialogveranstaltungen
Aus den Strategiegesprächen wurden dann konkrete Arbeitsvorschläge entwickelt, die weiteren Dialogveranstaltungen (jeweils ca. 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer) als Diskussionsgrundlage dienten.
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Beirat
In der Sitzung am 24.02.2014 (DS-Nr.: 3536/1) hat der Kreistag einstimmig beschlossen, dass dem Grundsatz folgend "Nichts über uns ohne uns" ein Beirat zur Wahrung der Rechte und Interessen von Menschen mit Behinderung im Kreis Gütersloh eingerichtet werden soll.
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