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Landwirtschaft
Bei der Errichtung von landwirtschaftlichen Anlagen, der Niederschlagswasserbeseitigung und bei der Beregnung von landwirtschaftlichen Kulturen sind verschiedene gesetzliche Vorgaben zum Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers zu beachten und einzuhalten. Deswegen ist ein abgestimmtes und kooperatives Handeln zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft unerlässlich.
Bauen in der Landwirtschaft (JGS-Anlagen, Biogasanlagen)
Bei dem Bau von landwirtschaftlichen Anlagen, wie Anlagen zum Lagern von Gülle oder auch Biogasanlagen, sind verschiedene technische Regeln zu beachten um den Gewässerschutz sicherzustellen.
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Regenwasser in der Landwirtschaft
Die geregelte und korrekte Niederschlagswasserbeseitigung im ländlichen Raum und dort im speziellen auf landwirtschaftlichen Betrieben stellt einen wichtigen Baustein in dem Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässer dar. Die Einleitung von Niederschlagswasser in das Grundwasser oder in ein Oberflächengewässer ist erlaubnispflichtig!
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Kontakt und Ansprechpersonen
Herr Dreier 05241/85-2602
Sachgebietsleitung
Herr Sander 05241/85-2605
Sachbearbeitung landwirtschaftliche Wasserwirtschaft
Weitere Informationen und rechtliche Grundlagen