- Aktuelles
- Themen
- Tiere & Lebensmittel
- Ordnung
- Bevölkerungsschutz
- Auto, Verkehr & Mobilität
- Geoinformation, Kataster und Vermessung
- Gesundheit
- Bauen, Wohnen, Immissionen
- Jugend
- Bildung
- Kommunales Integrationszentrum
- Team des Kommunalen Integrationszentrums
- Kommunales Integrationszentrum Kreis Gütersloh
- Aktuelles aus dem Kommunalen Integrationszentrum
- Integrationskonzept
- Integration durch Bildung
- Integration als Querschnittsaufgabe
- Kommunales Integrationsmanagement (KIM NRW)
- KOMM-AN NRW Förderung
- Mittel- und südosteuropäische Zuwanderung im Kreis Gütersloh: Aktivitäten und Projekte des KIs
- Wegweiser Integration im Kreis Gütersloh
- Ehrenamtlicher Sprachlotsenpool
- Sprachwerkstatt für Frauen mit Kinderbetreuung 2022/2023
- FUCHS 2021/2022
- Eltern mischen mit
- Soziales
- Jobcenter Kreis Gütersloh
- Energie & Klima
- Energie & Klima aktuell
- Integriertes Klimaschutzkonzept - Konzept und Berichte
- Klimafolgenanpassung
- Klimaschutz - Projekte und Aktivitäten
- Bauen+Sanieren+Energieberatung
- Solardachkataster
- Gründachkataster
- Klimabildung
- Online-Energiesparratgeber
- Geförderte Maßnahmen
- Erneuerbare Energien
- Energiesparen im Haushalt
- Mobilität - Strategie und Berichte
- Mobilität - Projekte und Aktivitäten
- Umwelt
- Wasser
- Unser Kreis
Was ist bei der Errichtung von Wärmepumpen zu beachten?
Sie planen, Ihre Immobilie mit einer Wärmepumpe zu beheizen?
Dann ist aus baurechtlicher Sicht Folgendes zu beachten:
Wärmepumpen bedürfen als Teil der haustechnischen Anlagen gem. § 62 Abs. 1 BauO NRW keiner Baugenehmigung, können also verfahrensfrei errichtet werden.
Sie gelten aber in der Regel nicht als selbständige Anlagen sondern werden als Teil des Gebäudes gewertet, mit der Konsequenz, dass sie 3 Meter Abstand zur Nachbargrenze einhalten müssen.
Für Anlagen an 1- und 2-Familienhäusern hat der Gesetzgeben die Möglichkeit einer Abweichung von den Abstandflächen eröffnet. Diese Abweichung ist bei der Baugenehmigungsbehörde schriftlich und unter Beifügung von Plänen (Lageplan, Beschreibung der Wärmepumpe) zu beantragen.
Auch wenn die Genehmigungsbehörde eine Abweichung von den Abstandflächenvorschriften zulässt, muss die Wärmepumpe die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen an den Lärmschutz erfüllen.
Zur überschlägigen Berechnung der Anforderungen an den Lärmschutz können Sie den Schallrechner unter http://lwpapp.webyte.de nutzen.
Zur weiteren Information finden Sie auf der Homepage den „Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten – LAI-Leitfaden“
Anlage: Antragsvordruck Abweichung