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Arbeitsschutz
Werden Arbeitnehmer beschäftigt, so gilt es, bestimmte Rechtsvorschriften bezüglich der technischen und baulichen Anforderungen an den Arbeitsplatz sowie an die notwendigen Sanitär- und Sozialräume einzuhalten.

Für den Arbeitsschutz war bisher die Bezirksegierung Detmold zuständig. Seit Mitte April 2013 fällt die Einhaltung des Arbeitsschutzes in die Verantwortung der Bauherrinnen und Bauherren. Die Belange des Arbeitsschutzes werden im Baugenehmigungsverfahren nicht mehr geprüft. Entsprechend §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes können die Bauherrinnen und Bauherren bei der Erfüllung der Anforderungen des Arbeitsschutzes auf die Beratung von Betriebsärzten/innen und Sicherheitsfachkräften zurückgreifen. Angebote hierzu können über den Link www.arbeitsschutz-deutschland.com eingeholt werden. Auf der Internetseite "Kompetenznetz Arbeitsschutz" www.komnet.nrw.de können Sie unter der Angabe eines Stichwortes Antworten zu bereits geklärten Fragen finden. Zusätzlich besteht hier die Möglichkeit neue Fragen zu stellen, die dann von Fachleuten beantwortet werden.
Weitere Infos im WWW:
- Arbeitsschutz in NRW
- Betrieblicher Arbeitsschutz
- Unfallverhütungsvorschriften
- Unfallkasse NRW
- Baustellenverordnung
- Arbeitsstättenverordnung
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
- Technischer Arbeitsschutz
- Betriebssicherheitsverordnung
- Arbeitssicherheitsgesetz
- Arbeitsschutzgesetz
- VdS-Forum Schadenverhütung
- Arbeitsschutzrecht BW