Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Trinkwasserverunreinigung – Abkochgebot

In Teilen des Trinkwassernetzes der Stadtwerke Gütersloh kommt es derzeit zur Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität durch eine Keimbelastung.

Es betrifft das Gebiet zwischen Hülsbrockstraße (im Norden), Stadtring Nordhorn (im Westen), Carl-Miele-Straße (im Süden) und Umspannwerk Avenwedde / Efeuweg (im Osten). Nähere Infromationen dazu erhalten Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Gütersloh

Die Hinweise zum Download finden Sie hier.

  • Warum wurde ein Abkochgebot ausgesprochen?

    Bei Untersuchungen wurden Bakterien im Trinkwasser nachgewiesen, die dort normalerweise nicht in dieser Form vorkommen sollten. Aus Vorsorgegründen wurde deshalb ein Abkochgebot ausgesprochen, bis sichergestellt ist, dass das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann. Das Abkochgebot dient Ihrem Schutz und hilft, gesundheitliche Risiken zu vermeiden.

  • Was bedeutet ein Abkochgebot?

    Ein Abkochgebot bedeutet, dass Leitungswasser vor bestimmten Verwendungen einmal sprudelnd aufgekocht werden muss. Dadurch werden die nachgewiesenen Bakterien zuverlässig abgetötet. 

    Lassen Sie das Wasser nach dem Abkochen abkühlen und bewahren Sie es möglichst sauber und abgedeckt auf.

    Alternativ können Sie abgepacktes Trinkwasser verwenden.

  • Wofür muss ich das Wasser abkochen?

    Verwenden Sie abgekochtes oder abgepacktes Wasser für:

    • Trinken
    • Zubereitung von Speisen und Getränken
    • Zubereitung von Säuglingsnahrung
    • Zähneputzen
    • Mundpflege
    • Waschen von Obst, Gemüse oder Salat, die roh verzehrt werden
    • Herstellung von Eiswürfeln
  • Wann wird das Abkochgebot aufgehoben?

    Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn umfangreiche Kontrolluntersuchungen bestätigen, dass das Trinkwasser wieder den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

    Über die Aufhebung entscheidet das zuständige Gesundheitsamt.

  • Kann ich Leitungswasser trinken?

    Nur, wenn Sie das Wasser zuvor einmal sprudelnd aufgekocht haben oder abgepacktes Trinkwasser verwenden.

  • Kann ich mit dem Wasser kochen?

    Ja, wenn das Wasser vollständig aufgekocht wurde, kann es zum Kochen und zur Zubereitung von Speisen verwendet werden.

  • Kann ich Kaffee oder Tee zubereiten?

    Ja, Wenn das Wasser im Wasserkocher oder Topf vollständig zum Kochen gebracht wird, kann es verwendet werden.

  • Kann ich Obst und Gemüse mit Leitungswasser waschen?

    Lebensmittel, die anschließend gekocht werden, können mit Leitungswasser gewaschen werden.

    Obst, Gemüse oder Salat, die roh gegessen werden, sollten nur mit abgekochtem oder abgepacktem Wasser gewaschen werden

  • Kann ich duschen oder baden? Was ist bei der Zahnpflege zu beachten?

    Zur Körperpflege sollte zumindest bei Kleinkindern sowie kranken oder immungeschwächten Personen ebenfalls abgekochtes und dann abgekühltes Wasser verwendet werden. Gleiches gilt für die Zahnpflege.

  • Kann ich den Geschirrspüler benutzen?

    Geschirrspüler können grundsätzlich weiter genutzt werden, wenn sie mit Programmen arbeiten, die ausreichend hohe Temperaturen erreichen (z. B. Standard- oder Intensivprogramme mit Temperaturen über 65°C). Energiespar- oder Kurzprogramme erreichen unter Umständen niedrigere Temperaturen und sind während des Abkochgebots weniger geeignet.

  • Kann ich die Waschmaschine benutzen?

    Ja, das Leitungswasser kann zum Waschen von Kleidung verwendet werden.

  • Kann ich die Toilette normal benutzen?

    Ja, für die Toilettenspülung bestehen keine Einschränkungen.

  • Kann ich meine Haustiere mit Leitungswasser versorgen?

    Für gesunde Haustiere besteht nach derzeitigem Kenntnisstand in der Regel kein erhöhtes Risiko.

    Wenn Ihr Tier schwer erkrankt oder besonders empfindlich ist, sprechen Sie bitte mit Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt.

  • Muss ich meine Wasserfilter oder Haushaltsgeräte austauschen?

    Bitte tauschen Sie Filter oder Geräte nicht vorschnell aus.

    Ob und wann ein Austausch sinnvoll ist, hängt vom weiteren Verlauf der Maßnahmen ab.

    Informationen hierzu erhalten Sie vom Wasserversorger.

  • Was muss ich nach Aufhebung des Abkochgebots tun?

    Nach der Freigabe des Trinkwassers informiert der Wasserversorger über eventuell erforderliche Maßnahmen in den Hausinstallationen, beispielsweise über das Spülen der Leitungen oder weitere technische Hinweise.

  • Wer gehört zu den besonders gefährdeten Personen?

    Ein erhöhtes Risiko besteht insbesondere für:

    • Säuglinge
    • Menschen mit einer geschwächten Immunabwehr
    • Patientinnen und Patienten während einer Chemotherapie
    • Organtransplantierte
    • Menschen mit bestimmten chronischen Lungenerkrankungen
    • Personen mit offenen oder schlecht heilenden Wunden
    • Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtunge
  • Ich habe eine offene Wunde. Was muss ich beachten?

    Reinigen Sie offene oder frisch operierte Wunden möglichst nicht mit Leitungswasser.

    Verwenden Sie stattdessen abgekochtes und wieder abgekühltes Wasser oder geeignete sterile Lösungen.

  • Ich trage Kontaktlinsen. Was muss ich beachten?

    Kontaktlinsen dürfen niemals mit Leitungswasser gereinigt oder abgespült werden. Verwenden Sie ausschließlich geeignete Kontaktlinsenpflegemittel.

  • Ich benutze ein Inhalationsgerät oder ein anderes medizinisches Gerät mit Wasser. Was muss ich beachten?

    Verwenden Sie hierfür grundsätzlich kein Leitungswasser, sofern dies nicht ausdrücklich vom Hersteller zugelassen ist. Nutzen Sie derzeit ausschließlich abgekochtes Wasser oder Wasser entsprechend den Herstellerangaben oder den Empfehlungen Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihres behandelnden Arztes.

  • Wann sollte ich ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen?

    Bitte suchen Sie ärztliche Hilfe auf, wenn nach Kontakt mit dem Trinkwasser Beschwerden auftreten, insbesondere:

    • hohes Fieber,
    • starke oder zunehmende Wundentzündungen,
    • ausgeprägte Augen- oder Ohrenschmerzen,
    • Atemnot oder starke Atemwegsbeschwerden,
    • anhaltender schwerer Durchfall.

    Informieren Sie Ihre Ärztin oder Ihren Arzt darüber, dass Sie sich im betroffenen Versorgungsgebiet aufhalten.

  • Wer beantwortet Fragen zum Gesundheitsschutz?

    Das zuständige Gesundheitsamt beantwortet Fragen zu:

    • gesundheitlichen Risiken,
    • Schutzmaßnahmen,
    • dem richtigen Verhalten während des Abkochgebots,
    • Empfehlungen für besonders gefährdete Personen.
  • Wer beantwortet technische Fragen?

    Fragen zu

    • der Ursache der Verunreinigung,
    • den Arbeiten am Trinkwassernetz,
    • Spül- und Desinfektionsmaßnahmen,
    • dem betroffenen Versorgungsgebiet,
    • der Wasserversorgung,
    • Hausanschlüssen,
    • Hausinstallationen,
    • Dauer der technischen Arbeiten und
    • der Wiederherstellung der Trinkwasserqualität

    beantwortet der zuständige Wasserversorger.

  • Wo finde ich aktuelle Informationen?

    Aktuelle Informationen veröffentlicht das Gesundheitsamt oder der Wasserversorger auf den jeweiligen Internetseiten.

    Bitte beachten Sie ausschließlich die dort veröffentlichten Mitteilungen und Handlungsempfehlungen.

    Sollten sich dennoch Fragen ergeben, die den Gesundheitsschutz betreffen und nicht technischer Natur sind, steht Ihnen das Gesundheitsamt unter der Rufnummer 05241 - 85 4545 zu folgenden Zeiten zur Verfügung:

    Samstag 25. Juli 2026 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Sonntag 26. Juli 2026 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    An Wochentagen steht Ihnen ein Mitarbeiter zu den üblichen Bürozeiten zur Verfügung.