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Indirekteinleiter
Was sind Indirekteinleiter?
Indirekteinleiter leiten Abwasser indirekt, d.h. über ein öffentliches Kanalsystem in ein Gewässer ein. Hierbei ist es zunächst unerheblich, welche Qualität das Abwasser aufweist und ob es sich um Schmutzwasser oder Niederschlagswasser handelt (beides fällt übrigens im Wasserrecht unter den Abwasserbegriff).
Das Land Nordrhein-Westfalen regelt im Rahmen der Indirekteinleiterverordnung (VGS) nur Indirekteinleitungen von Abwasser mit gefährlichen Stoffen. An diese Einleitungen werden besondere Anforderungen zur Eliminierung gefährlicher Stoffe gestellt. Weitere Anforderungen sind in der Regel nicht erforderlich, da das Schmutzwasser der nachgeschalteten kommunalen Abwasserbehandlungsanlage zur Reduzierung biologisch abbaubarer Substanzen zugeführt wird.
Was sind Direkteinleiter?
Abwasserproduzenten, die ihr Abwasser direkt in ein Gewässer oder in das Grundwasser einleiten.
Indirekteinleiterverordnung... was ist das denn schon wieder?
Durch den Erlass der "Indirekteinleiterverordnung" in NRW am 25.09.1989 entstanden qualitative und quantitative Anforderungen an die Einleitung von Abwasser aus bestimmten Branchen. Geregelt werden diese Anforderungen über eine Indirekteinleitergenehmigung (VGS-Genehmigung). Die in diesem Bescheid festgeschriebenen Anforderungen an die Indirekteinleitung basieren auf den in den Anhängen zur Abwasserverordnung bundesweit festgesetzten Überwachungswerten sowie auf die eventuellen Vorgaben der Kommunen als Betreiber des Kanalnetzes und der Kanalisation (kommunale Entwässerungssatzung) .
Die "Indirekteinleitervordnung" als ein Teil des produktionsintegrierten Umweltschutzes (PIUS)
Über die Indirekteinleitergenehmigung werden Anforderungen an den Ort des Abwasseranfalls gestellt. Dies hat dazu geführt, dass viele Betriebe die Abwasserproblematik im Rahmen ihres produktionsintegrierten Umweltschutzes betrachten. Das bedeutet, dass nach Möglichkeit bereits bei der Produktentwicklung auf den Einsatz umweltschonender Chemikalien und Verfahren geachtet wird. Dazu gehört an erster Stelle der Einsatz wasserfreier oder wassersparender Verfahren. Auf Grund dieser Betrachtung ist es vielen Unternehmen gelungen, Kosten durch Verringerung der Abwasser- bzw. Abfallmengen einzusparen. Wegen der positiven Umweltauswirkungen werden in diesem Bereich häufig Fördergelder vergeben. Eine gute Anlaufstelle für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen in Sachen PIUS ist die Effizienz-Agentur NRW (EFA), eine Initiative des MUNLV (Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz), die kleinen und mittleren Unternehmen in allen Fragen rund um die Förderung integrierter Umweltschutzmaßnahmen zur Seite steht.
Was sind die Anhänge der Abwasserverordnung?
Für eine große Anzahl von Abwasserproduzenten/-einleitern wurden bundesweit gültige Anforderungen an die Einleitung definiert. Die Einleitungsbedingungen werden differenziert, je nach dem, ob es sich um Indirekt- oder Direkteinleiter handelt. Die Anhänge werden ständig fortgeschrieben und modifiziert, um sie dem Stand der Technik anzupassen. Zur Zeit gibt es 57 Anhänge.
Was ist der Stand der Technik?
Der Stand der Technik ist im Sinne des Landeswassergesetzes NRW (LWG) der Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme zur Begrenzung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, zur Gewährleistung der Anlagensicherheit, zur Gewährleistug einer umweltverträglichen Abfallentsorgung oder sonst zur Vermeidung oder Verminderung von Auswirkungen auf die Umwelt zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt gesichert erscheinen lässt. Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere die in einem separatem Anhang aufgeführten Kriterien zu berücksichtigen.
In der Regel handelt es sich um technisch fortschrittliche Verfahren, die bereits in mindestens einer Pilotanlage erprobt und deren Eignung nachgewiesen ist. Filtrationsanlagen wie z. B. Ultra- und Mikrofiltration zählen genauso dazu wie Flockungs- und Fällungsanlagen, Emulsionsspaltanlagen, etc.
Was ist die kommunale Entwässerungssatzung?
Jede Kommune hat das Recht, zum Schutze ihres Kanalsystems, der Kläranlagen und des Betriebspersonals Bedingungen zu definieren, unter denen Stoffe in das kommunale Entwässerungsnetz geleitet werden dürfen. Diese Bedingungen werden in der Entwässerungssatzung festgeschrieben, durch den Rat beschlossen und veröffentlicht. Darüber hinaus besteht in NRW auch die Möglichkeit Starkverschmutzerzuschläge für Einleiter mit besonders hohen Schmutzfrachten oder problematischen Abwässern festzulegen.
Immer neue Regelungen...was bringen die denn?
Was leistet die Indirekteinleiterverordnung für den Gewässerschutz?
Der Gewässerschutz ist und bleibt eines der wesentlichen Ziele der Umweltgesetzgebung. Gilt es doch, die stofflichen Einträge in die Gewässer soweit wie möglich zu reduzieren und somit die Gewässerqualität zu erhalten bzw. zu verbessern. Es sind in den letzten Jahrzehnten bei den Kommunen erhebliche Anstrengungen erfolgreich unternommen worden, um den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes gerecht zu werden. Vielerorts wurden diese Bemühungen durch rege Bautätigkeiten offensichtlich. Es mussten Kläranlagen und Kanäle saniert oder neu gebaut werden, was häufig eine Anpassung der Abwassergebühren notwendig machte. Trotz der großen Erfolge sind weiterhin Ertüchtigungsmaßnahmen notwendig, um die Gewässer ihrem naturnahen Zustand zuzuführen.
Nicht nur die Kommunen mussten im Abwasserbereich investieren, sondern auch viele Unternehmen. Ein wesentlicher Gedanke bei der Entwicklung der "Indirekteinleiterverordnung" war das Verursacherprinzip. Die Belastung und die Abwassermenge sollen bereits am Ort des Anfalls auf ein umweltverträgliches Minimum reduziert werden. Die Kosten und die Maßnahmen dafür werden dem Verursacher auferlegt. Durch diese Regelung können die kommunalen Kläranlagen, zu denen das Abwasser nach Einleitung in den Schmutzwasserkanal gelangt, erheblich entlastet werden. Wäre dem nicht so, würden die Abwassergebühren heute wesentlich höher liegen. Darüber hinaus sollte so vermieden werden, dass gefährliche oder schwer abbaubare Stoffe in die kommunale Kläranlage gelangen, die dort den Betrieb so weit stören können, dass eine erhöhte Gewässerbelastung daraus resultiert.
Somit leistet die Indirekteinleiterverordnung einen wesentliche Beitrag zum Gewässerschutz.
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