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Bescheinigungen
Bescheinigungen bekommen sie über die Katasterauskunft

Identitäts- bescheinigung
Über längere Zeiträume können sich Flurstücke als Folge von Baumaßnahmen, Grunderwerb etc. und der damit verbundenen Vermessungen in ihrer Form und Bezeichnung im Liegenschaftskataster verändern. Hierdurch lassen sich z. B. im Grundbuch eingetragene Rechte nicht mehr der aktuellen Situation zuordnen.
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© yagabunga - Fotolia
Entfernungs-bescheinigung
In einer Entfernungsbescheinigung wird die kürzeste übliche Strecke zwischen zwei Anschriften (z.B. Wohnort und Arbeitsort) ermittelt.
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© stockpics - Fotolia
Grenzeinhalte- beischeinigung
Die Grenzeinhaltebescheinigung bescheinigt die Lage eines Gebäudes in Bezug zur Grundstücksgrenze. Dabei wird ggf. auf Grenzüberbauten hingewiesen. Sie wird häufig zur Auszahlung von Baukrediten benötigt.
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Unschädlichkeitszeugnis
Ein Unschädlichkeitszeugnis (UZ) wird zur lastenfreien Übertragung eines abzutrennenden Grundstücksteils (Trennstück) benötigt und auf Antrag durch die Katasterbehörde erteilt. Es ist ein behördliches Zeugnis, das feststellt, dass eine Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. Den Antrag kann jeder stellen, der ein rechtliches Interesse an der Feststellung hat.
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