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Lebensmittelüberwachung: Ziele und Durchführung
Aufgaben und Ziele der LMÜ
Die Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung ist die Überwachung der Herstellung und des Vertriebs von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln, Bedarfsgegenständen (mit Lebensmittel- und Körperkontakt, z. B. Verpackungsmaterialien, Geschirr, Reinigungsmittel, Kleidung) und Tabakerzeugnissen.
Grundsätzlich trägt der Unternehmer, der ein Produkt herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt, die Verantwortung und hat sicherzustellen, dass das Produkt den rechtlichen Vorschriften entspricht.
Die Lebensmittelüberwachung überprüft stichprobenartig die im Kreis Gütersloh ansässigen Betriebe mit unangekündigten Betriebskontrollen und Probenahmen der hergestellten oder vertriebenen Produkte darauf, ob sie den Rechtsvorschriften entsprechen.
Die Ziele der Lebensmittelüberwachung sind sowohl der Schutz der Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher, als auch der Schutz vor Täuschung, Übervorteilung und Irreführung.Die Betriebskontrollen erfolgen risikobasiert und unangekündigt. Sie beinhalten den gesamten Betrieb einschließlich der betrieblichen Eigenkontrollen. Kontrolliert werden der hygienische und bauliche Zustand des Betriebes, der Einrichtungen, Arbeitsgeräte und Materialien, die Produktionsabläufe, Personalhygiene, Schulungen, Schädlingsbekämpfung, Reinigung und Desinfektion, Untersuchungsergebnisse, Rohstoffe und Endprodukte inklusive Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
Betriebskontrollen
Die Betriebskontrollen erfolgen risikobasiert und unangekündigt. Sie beinhalten den gesamten Betrieb einschließlich der betrieblichen Eigenkontrollen. Kontrolliert werden der hygienische und bauliche Zustand des Betriebes, der Einrichtungen, Arbeitsgeräte und Materialien, die Produktionsabläufe, Personalhygiene, Schulungen, Schädlingsbekämpfung, Reinigung und Desinfektion, Untersuchungsergebnisse, Rohstoffe und Endprodukte inklusive Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit.
Die Betriebskontrollen sind gebührenpflichtig und werden auf Grundlage der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen abgerechnet.
Im Kreis Gütersloh gibt es etwa 3.400 zu kontrollierende Betriebe, darunter: Im Kreis Gütersloh gibt es etwa 3.400 zu kontrollierende Betriebe, darunter:
- Herstellerbetriebe (Schlachthöfe, Zerlegebetriebe, Fleischverarbeitungsbetriebe, Kühlhäuser, Feinkostbetriebe, Molkereien, Conveniencehersteller etc.)
- Tabakerzeugnisse und E-Liquids
- Handwerkliche Betriebe (Metzgereien, Bäckereien, Konditoreien, Eisdielen)
- Gemeinschaftsverpflegung (Küchen in Kantinen, Altenheimen, Krankenhäusern, Schulen und Kitas)
- Großhandel (Zentralläger)
- Einzelhandel (Supermärkte, Fachgeschäfte, Wochenmärkte, Kioske, Verkaufsshops in Tankstellen)
- Gastronomie (Gaststätten, Kneipen, Imbisse)
- Landwirtschaftliche Betriebe (Primärproduktion, Michkammern, Eierpackstellen)
- Bedarfsgegenstände (Gegenstände des täglichen Lebens, die mit dem Menschen direkt über die Haut oder indirekt z.B. durch Kontakt mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Bedarfsgegenstände bestehen aus unterschiedlichen Materialien wie Holz, Keramik, Glas, Textilien, Leder, Pflanzenfasern, Metall, Gummi oder Kunststoffen. Beispielhaft zu nennen sind Geschirr, Verpackungsmaterial für Lebensmittel, Bekleidungsgegenstände, Artikel für Säuglinge und Kleinkinder, Gegenstände zur Körperpflege, Spielwaren und Scherzartikel, Wasch- und Reinigungsmittel für den häuslichen Gebrauch)
- Kosmetische Mittel (werden äußerlich am Menschen an Haut, Haaren, Nägeln, Lippen, Zähnen, Schleimhäuten der Mundhöhle, intimen Regionen angewendet und dienen nicht nur zur Beeinflussung des Aussehens (dekorative Produkte), sondern sind auch Erzeugnisse zur Reinigung, Pflege, zum Schutz und zur Parfümierung)
- Chemikalien (Rattenköder, Lacke, Farben etc.)
Probenentnahme
Im Jahr werden ca. 2000 Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen und kosmetischen Mitteln entnommen, und in den Laboren des der Chemischen- und Veterinäruntersuchungsämter NRW weit untersucht. Die Proben werden sowohl bakteriologisch als auch chemisch auf Inhaltsstoffe und Kennzeichnung untersucht.
Risikobeurteilung
Mit der Risikobeurteilung wird festgelegt, wie häufig ein Lebensmittelbetrieb im Jahr routinemäßig überprüft werden soll. Vorgeschrieben wird die risikobasierte Überwachung bundesweit in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rüb). Damit ein einheitliches Vorgehen der Lebensmittelüberwachungsbehörden innerhalb des Landes NRW sichergestellt wird, wurde für die Erstellung der Risikobeurteilung ein NRW-Leitfaden entwickelt.
Zunächst werden die Lebensmittel-Betriebe in Betriebskategorien voreingestuft, die sich u. a. aus der Produktionsstufe (Primärproduktion, Handwerk, Hersteller, Handel etc.) und dem Umgang mit dem Produkt (offene, umhüllte oder verpackte Lebensmitteln) ergibt. Diese Einstufung kann durch das Verhalten des Betriebes nicht beeinflusst werden.
Außerdem wird der Betrieb individuell anhand von vier Hauptmerkmalen mit Risikopunkten eingestuft:
- Hauptmerkmal I - Betriebsart und Produktrisiko (max. 120 Punkte)
- Hauptmerkmal II - Verhalten des Lebensmittelunternehmers (max. 15 Punkte)
- Hauptmerkmal III - Verlässlichkeit der Eigenkontrollen (max. 25 Punkte)
- Hauptmerkmal IV - Hygienemanagement (max. 40 Punkte)
Diese Einstufung ist durch die Arbeitsweise im Betrieb direkt beeinflussbar. Aus den Gesamtpunkten ergeben sich die Kontrollhäufigkeiten für den Betrieb (s. Tabelle mit den Risikoklassen).
Erreichbarkeit der Risikoklassen für die Betriebs-Risikokategorien
Risiko- | Gesamtpunkt- | Risikokategorie des Betriebes | Kontroll- | |||||
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |||
1 | 200 - 181 | 200- | (arbeits-) täglich | |||||
2 | 180 - 161 | 180- | wöchentlich | |||||
3 | 160 - 141 | 160- | monatlich | |||||
4 | 140 - 121 | 140- | vierteljährlich | |||||
5 | 120 - 101 | 120-
20 | halbjährlich | |||||
6 | 100 - 81 | 100 | 100-
0 | jährlich | ||||
7 | 80 - 61 | 80 | 1,5- jährlich | |||||
8 | 60 - 41 | 60 | zweijährlich | |||||
9 | 40 - 0 | 40 | dreijährlich |
* minimal und maximal erreichbare Punkte innerhalb einer Betriebs-Risikokategorie
Rechtliche Zuständigkeit
Wer ist zuständig für die Lebensmittelüberwachung?
Im Kreis Gütersloh wird diese Aufgabe von der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung als Kreisordnungsbehörde wahrgenommen.
Sachverständige und Kontrollbeamte überwachen hier den Verkehr mit Lebensmitteln.