DRITTNUTZUNG VON SCHULRÄUMLICHKEITEN 

Die Räumlichkeiten in den kreiseigenen Schulen (Aulen, Foren etc.) können auf Antrag von gemeinnützigen Organisationen kostenlos genutzt werden.

Grundlage ist die Benutzungsordnung des Kreises Gütersloh. Drittnutzer sollten im Vorfeld mit der entsprechenden Schule abklären, ob die benötigten Räumlichkeiten zu dem gewünschten Termin zur Verfügung stehen. Die Buchen für die Drittnutzung von Schulräumen wir jetzt digital über folgenden Link durchgeführt:

Onlineantrag auf Drittnutzung

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Ansprechpartner in der Schulverwaltung ist:

Herr Handke

Kreishaus Gütersloh - Bauteil 3, 1. OG - Raum 1310

Telefon: 05241/85-1438

Email an  Herrn Handke

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Die Drittnutzung der Sporthallen wird beim Kreis Gütersloh durch den Bereich Sport genehmigt. Hierzu sind gesonderte Formulare zu verwenden.

Für weitere Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an:

Herrn Meiertoberens

Haus des Sports in Rheda-Wiedenbrück auf dem Reckenberg

Telefon: 05241/85-1455

Email an Herrn Meiertoberens

https://www.ksb-gt.de/


Weitere Informationen zum Herunterladen: