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Aktuelle Informationen zum Masernschutzgesetz
Ab 1. August 2022 erfolgt die Umsetzung des Masernschutzgesetzes für bereits am 01.03.2020 in Einrichtungen Beschäftigten oder Betreuten durch die Gesundheitsämter. Dieser Termin wurde aufgrund der Corona-Pandemie mehrfach verschoben.
Das Gesetz soll den Schutz vor Masern in Kindergärten, Schulen und anderen Gemeinschaftseinrichtungen sowie in medizinischen Einrichtungen fördern. Daher sieht das Gesetz vor, dass alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in den Kindergarten, die Kindertagespflege oder in die Schule die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.
Nach 1970 geborene Personen, die in Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen arbeiten, wie Erzieher, Lehrer, Tagespflegepersonen und medizinisches Personal, müssen ebenfalls einen Schutz gegen Masern aufweisen. Auch Asylbewerber und Geflüchtete müssen vier Wochen nach Aufnahme in eine Gemeinschaftsunterkunft einen entsprechenden Impfschutz haben.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat zusammen mit dem Robert-Koch-Institut (RKI), der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) Informationsmaterialien erarbeitet und auf der gemeinsamen Internetseite www.masernschutz.de veröffentlicht.
Dort finden Sie die meisten grundlegenden Fragen und Antworten u.a. zu
- rechtlichen Aspekten
- Masern-Erkrankungen
- Masern-Impfung
Verschiedene einrichtungs- und zielgruppenspezifische Merkblätter fnden Sie unter:
https://www.masernschutz.de/materialien/
Auf der Internetseite des BMG finden Sie eine Liste mit Fragen und Antworten zum Masernschutzgesetz (FAQ-Liste) unter:
www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht/faq-masernschutzgesetz.html
Eine STIKO-Empfehlung (Ständige Impfkommission beim Robert Koch Institut) zur Impfung von Personal finden Sie unter dem Link:
www.rki.de (>Infektionsschutz >Epidemiologisches Bulletin >Epidemiologisches Bulletin 2/2020)
Informationen zum Impfcheck NRW finden Sie unter:
https://www.mags.nrw/impfschutz
Informationen für Bürgerinnen und Bürgern stellt auch das Land NRW zur Verfügung:
https://www.lzg.nrw.de/_php/login/dl.php?u=/_media/pdf/inf_schutz/impf/merkblatt_masern.pdf
Der Kreis Gütersloh übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit und Aktualität der hinterlegten Informationsquellen.
Der Kreis Gütersloh informiert in Kürze die vom Masernschutzgesetz betroffenen Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kindertageseinrichtungen über die praktische Umsetzung der Meldung, die digital vorgesehen ist.
Sollten Sie als Einrichtung Fragen zum Meldeverfahren haben, richten Sie diese bitte an das Postfach masern@kreis-guetersloh.de
Stand: 29.07.2022