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Fischerprüfung

Gemäß § 3 der Verordnung über die Fischerprüfung (Fischerprüfungsordnung) vom 26.11.1997 (GV. NW. 1998 S. 62) in Verbindung mit dem Erlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.05.2020 wird bekannt gegeben, dass beim Kreis Gütersloh als untere Fischereibehörde ab dem 04.10.2023 (voraussichtlich 04.+05.10. und 09.-12.10.2023) wieder Fischerprüfungen in Rheda-Wiedenbrück angeboten werden.
Die Termine stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung in Zusammenhang mit dem Corona-Virus.
Interessierte werden gebeten, ihre Anträge auf Zulassung zur Fischerprüfung bis spätestens zum 06.09.2023 bei der Kreisverwaltung Gütersloh, 33324 Gütersloh einzureichen.
Antragsvordrucke können unten auf dieser Seite als pdf-Dokument heruntergeladen werden. Alternativ ist eine schriftliche oder telefonische Anforderung unter der Rufnummer (05241) 85-2221 möglich.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Teilnehmerplätze für die Fischerprüfung begrenzt sind. Sollten mehr Anträge eingehen, als Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, werden die Plätze nach dem Antragseingang vergeben. Prüfungsbewerber, die ggf. nicht berücksichtigt werden können, erhalten die Möglichkeit an einer späteren Prüfung teilzunehmen oder sich die bereits gezahlte Gebühr zurückerstatten zu lassen.
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Stockhausen
Tel.: 05241/ 85-2221
Fax: 05241/ 85-32221
eMail: Ordnung@kreis-guetersloh.de
Postanschrift:
Kreis Gütersloh
33324 Gütersloh
Hausanschrift:
Herzebrocker Str. 140
33334 Gütersloh
Weitere Infos im WWW:
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Antrag Fischerprüfung - gesamter Teil
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung
(PDF-Datei / 207 KB) - Antrag Fischerprüfung - nur praktischer Teil
Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung (nur praktische Teil)
(PDF-Datei / 208 KB) - Fischerprüfungslehrgänge
Übersicht der Lehrgangsleiter im Kreis Gütersloh
(PDF-Datei / 47 KB)