Die neue BauO NRW ist am 01.01.2019 in Kraft treten

Wie ist der Stand des Verfahrens?

Was hat sich geändert?

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat die Änderung der Bauordnung nun beschlossen. Es wurden einzelne Vorschriften der Bauordnung 2016, die aus Sicht der Landesregierung möglicherweise das Bauen verteuern könnten, erneut überprüft und teilweise überarbeitet. Die Auswirkungen des geplanten Moratoriums in der Praxis fasst ein Katalog von 30 Fragen und Antworten leicht verständlich zusammen: s.h. Link unten

Kenntnisstand zum laufenden Verfahren aus Sicht der Anwender:

1. Freistellungsverfahren ist geblieben   

2. Anpassung der Vorgaben zu Bauarten und Bauprodukten an EU-Recht war bereits umgesetzt und wurde nur redaktionell überarbeitet 

3. Die Einführung der Gebäudeklassen als neue Grundstruktur ist geblieben - die Einführung war schon 2016 Voraussetzung für die
    beibehaltenen Erleichterungen im Brandschutz aus der BauO 2016

4. Ab Gebäudeklasse 3 muss jede Wohnung des Gebäudes für sich genommen barrierefrei sein. Ab dem 4ten Geschoss ist ein Aufzug Pflicht.
    Handlungsanweisungen und Klarstellungen von Seiten des Ministeriums stehen noch aus.

5. Die im Gesetz verankerte Rechtsverordnung zur Feststellung des notwendigen Stellplatzbedarfs steht noch aus. Ablösesatzungen sollten
    aufgrund der neuen Rechtsgrundlage aktualisiert werden.

6. Eine neue Vollgeschossregelung unterscheidet nicht mehr zwischen Dachgeschoss und Staffelgeschoss; es zählt nur noch die Überschreitung
    des Verhältnisses von 3/4 der Grundfläche. Die neue Regelung gilt ausschließlich für Bebauungspläne ab ab dem 01.01.2019 rechtkräftig wurden.

7. Das Abstandsflächenrecht wurde gestrafft; die Abstandsfläche liegt nun im Regelfall grundsätzlich bei dem 0,4fachen der Wandhöhe
    einschließlich rechenbaren Dachanteilen

8. Die Beteiligungspflicht der Öffentlichkeit im Umfeld von Seveso III Betrieben wurde aufgrund von EU-Vorgaben eingearbeitet

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Sonderbauverordnung verabschiedet und in Kraft getreten

Mit Datum vom 15.11.2019 ist die neue Sonderbauverordnung NRW in Kraft.


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