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Vertraulichkeit der Beratung
Informationen zur Schweigepflicht
Grundsätzlich erfolgt die Beratung bei uns kostenfrei, neutral und vertraulich. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
D.h. erst wenn Sie als Eltern gemeinsam mit der Beraterin oder dem Berater eine Rücksprache bzw. eine Zusammenarbeit mit der Schule, anderen Therapeutinnen oder Therapeuten oder Institutionen als notwendig erachten, beziehen wir diese zu einem gemeinsamen Gespräch bzw. einzelnen Maßnahmen mit ein (Schweigepflichtentbindung).
In welchem Umfang werden Angaben schriftlich festgehalten?
Wir fertigen über die Gespräche und eine eventuelle psychologische bzw. pädagogische Diagnostik kurze Protokolle an. Diese werden in einer Akte festgehalten. Sie dient hauptsächlich zur Gedächtnisstütze des Beratenden und soll eine kontinuierliche und effiziente Beratung gewährleisten.
Dürfen Auskünfte an andere Stellen gegeben werden?
Auskünfte an andere Stellen werden nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch und mit Ihrem schriftlichen Einverständnis erteilt.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Beraterin oder Ihren Berater.