Was darf ich ohne Baugenehmigung bauen, wofür benötige ich eine Baugenehmigung?
Genehmigungsfrei ist die u.a. Errichtung von

  • Gebäuden bis 75 cbm Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume, ohne Ställe, Toilette und Feuerungsanlagen – außer im Außenbereich
  • Garagen und Carports mit einer mittleren Wandhöhe bis 3 m und einer Grundfläche bis zu 30 qm - außer im Außenbereich (allerdings ist immer nur eine Garage je Grundstück genehmigungsfrei – alle weiteren Garagen müssen beantragt werden!)
  • Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 qm und einer Tiefe bis zu 4.50 m
  • Wintergärten bis zu 30 qm Grundfläche als Anbau an Gebäude der Gebäudeklasse 1 bis 3 (z.B. an Ein- und Zweifamilienwohnhäuser, Doppelhäuser), sofern ein Mindestabstand zur Nachbargrenze von 3 m eingehalten wird.

Keiner Baugenehmigung bedarf außerdem die Errichtung von Mauern und Einfriedungen bis zu 2 m Höhe- außer im Außenbereich
Bei allen genehmigungsfreien Vorhaben sind ggfs. Regelungen des Bebauungsplanes sowie die gesetzlichen Regelungen zu den Abstandflächen nach § 6 BauO NRW zu beachten (siehe unten)

 

Was darf ich an der Grundstücksgrenze zum Nachbarn bauen?
Gebäude müssen Mindestabstände zu Nachbargrenzen einhalten (i.d.R. 3,00 m). Ausnahmen gelten im begrenzten Umfang für Garagen und Abstellräume. Die Regelungen für Baumaßnahmen an der Grundstückgrenze finden sich im § 6 der Bauordnung NRW. Darüber hinaus sind Regelungen des Nachbarrechtsgesetztes NRW zu beachten. Das Nachbarrechtsgesetz NRW ist ein Privatrecht und liegt nicht in der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde.

§ 6 der Bauordnung NRW regelt, dass u.a. an der Grundstücksgrenze zulässig sind:

Garagen sowie Gebäude ohne Aufenthaltsräume bis zu 30 cbm Rauminhalt mit jeweils einer mittleren Wandhöhe von max. 3 m. Die Gesamtlänge der Bebauung mit den vorgenannten Gebäuden darf je Nachbargrenze 9 m und zu allen Nachbargrenzen 18 m nicht überschreiten.
Außerdem sind an der Grundstücksgrenze Stützmauern und Einfriedungen bis zu 2 m Höhe baurechtlich zulässig (aber: Bebauungsplan beachten)

 

Mein Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes.
Ob ihr Baugrundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, erfahren Sie beim Bauamt der Stadt oder Gemeinde oder bei den zuständigen Mitarbeitenden der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen des Kreises Gütersloh.
Liegt Ihr geplantes Vorhaben außerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksflächen, benötigen Sie – auch bei eigentlich genehmigungsfreien Vorhaben - i.d.R. eine Ausnahme bzw. Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Widerspricht Ihr Vorhaben gestalterischen Vorgaben des Bebauungsplanes, z.B. den Regelungen zu Einfriedungen , benötigen Sie – auch bei eigentlich genehmigungsfreien Vorhaben – eine Abweichung von den gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Ausnahmen, Befreiungen und Abweichungen sind schriftlich bei der  Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen der Kreisverwaltung Gütersloh zu beantragen. Zu den erforderlichen Unterlagen siehe unten.


Mein Grundstück liegt im Außenbereich.
Im Außenbereich sind Nebengebäude, Gartenhäuser und Garagen immer genehmigungspflichtig. Da der Außenbereich vom Grundsatz her von Bebauung freizuhalten ist, können Nebenanlagen nur im untergeordneten Umfang zugelassen werden. Liegt das Baugrundstück außerdem im Landschaftsschutzgebiet oder im Überschwemmungsgebiet, ergibt sich ggfs. ein Abstimmungsbedarf mit der Naturschutz- oder der Wasserbehörde.

 

Mein Grundstück liegt weder im Bebauungsplan noch im Außenbereich, sondern im unbeplanten Bebauungszusammenhang
Im unbeplanten Bebauungszusammenhang muss sich ein Bauvorhaben- auch ein genehmigungsfreies- in die Umgebungsbebauung einfügen. Das kann z.B. bedeuten, dass Nebenanlagen im bisher freigehaltenen Vorgarten nicht zugelassen werden können, wenn es in der Umgebungsbebauung noch keine prägenden Vorbilder gibt.


Welche Unterlagen muss ich einreichen?

für einen Bauantrag:

  • Antragsvordruck (Bauantrag- vereinfachtes Verfahren und evtl. Antrag auf Befreiung, Abweichung, Ausnahme
    (Die Vordrucke finden Sie auf der Homepage des Kreises Gütersloh)
  • Lageplan (Maßstab 1: 500)
  • Bauzeichnungen Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung (mit Angabe zur Entwässerung)
  • Berechnungen (bebaute Fläche, umbauter Raum, Herstellkosten)


 

für einen Antrag auf Befreiung, Abweichung oder Ausnahme:

Bitte unterschreiben Sie alle Unterlagen und reichen diese bitte in zweifacher Ausfertigung ein bei

Kreisverwaltung Gütersloh
Abteilung Bauen Wohnen Immissionen
Herzebrocker Straße 140
33334 Gütersloh


Wer gibt weitere Auskünfte?

Ob Ihr Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt, erfahren Sie beim Bauamt Ihrer Gemeinde-/ Stadtverwaltung oder bei den Mitarbeitenden der Abteilung Bauen, Wohnen, Immissionen.
Die Mitarbeitenden beantworten gerne auch konkrete Einzelfragen zu Ihren Bauvorhaben.

Ansprechpartner beim Kreis Gütersloh