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Aktuelles
10.06.2024: Erweiterte Telefonsprechzeiten
Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh setzt auf mehr Kundennähe sowie Serviceorientierung und erweitert die Telefonsprechzeiten. Ab sofort sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter während der gesamten Öffnungszeiten der Behörde telefonisch erreichbar, um den Bürgerinnen und Bürgern eine schnellere und unkomplizierte Kontaktaufnahme zu ermöglichen.
01.12.2023: Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer
Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, wurden um ein Jahr verlängert und gelten nun bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat am 24. November zugestimmt. [Englisch | Ukrainisch | Russisch]
Weitere Themen:
- Anzeige des Aufenthalts von britischen Staatsangehörigen und deren Familienangehörigen
(PDF-Datei / 179,00 KB) - Merkblatt zum Verfahren Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten ab dem 01.08.2018
(PDF-Datei / 23,08 KB) - Familiennachzug zu syrischen Flüchtlingen
(PDF-Datei / 1,71 MB)