Aktuelles

27.11.2024: Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer

Die am 1. Februar 2025 gültigen Aufenthaltserlaubnisse von ukrainischen Staatsangehörigen, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, wurden um ein weiteres Jahr verlängert und gelten nun bis zum 4. März 2026 fort.

Die am 1. Feburar 2025 gültigen Aufenthaltserlaubnisse von Staatenlosen und Staatsangehörigen anderer Drittstaaten als der Ukraine nach § 24 AufenthG wurden nur unter den in § 2 Abs. 1 S. 2 UkraineAufenthÄndFGV aufgeführten Voraussetzungen bis zum 4. März 2026 verlängert. Titel dieser Personengruppe, die die Voraussetzungen nicht erfüllen enden mit Ablauf des 4. März 2025 und können auch nicht mehr verlängert werden (vgl. Erste Verordnung zur Änderung der Ukraine-Aufenthaltserlaubnis-Fortgeltungsverordnung vom 22. November 2024).

10.06.2024: Erweiterte Telefonsprechzeiten

Die Ausländerbehörde des Kreises Gütersloh setzt auf mehr Kundennähe sowie Serviceorientierung und erweitert die Telefonsprechzeiten. Ab sofort sind die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter während der gesamten Öffnungszeiten der Behörde telefonisch erreichbar, um den Bürgerinnen und Bürgern eine schnellere und unkomplizierte Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

01.12.2023: Aufenthaltserlaubnis für Ukrainer

Die Aufenthaltserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine, die vor dem russischen Angriffskrieg geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, wurden um ein Jahr verlängert und gelten nun bis zum 4. März 2025 fort. Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat am 24. November zugestimmt. [Englisch | Ukrainisch | Russisch]


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