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Landschaftsschutzgebiete
Seit dem 23. März 1975 sind große Teile des Kreises Gütersloh als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.

Brandstetter, N.
In den Landschaftsschutzgebieten ist ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft erforderlich
- zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts
- zum Schutz der Lebensräume für wild lebende Tier- und Pflanzenarten
- zur Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes und der kulturhistorischen Bedeutung der Landschaft
- wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung.
In der Landschaftsschutzverordnung wird der allgemeine Schutz der freien Landschaft geregelt. So ist es z.B. nicht erlaubt, Gebäude im Landschaftsschutzgebiet zu errichten, Boden aufzufüllen oder neue Gewässer anzulegen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn das Vorhaben mit den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist.
Die Landschaftsschutzverordnung gilt gemäß § 73 Abs. 1 Landschaftsgesetz NW bis zum Inkrafttreten eines Landschaftsplans. Im Kreis Gütersloh wurden inzwischen für die Bereiche Sennelandschaft, Osning, Halle-Steinhagen und Gütersloh Landschaftspläne aufgestellt. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der Rubrik Landschaftspläne.
Eine Karte mit den Schutzgebieten finden Sie im Geoportal des Kreises Gütersloh.