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Konferenz Alter und Pflege
Nach § 8 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW) richten die Kreise und kreisfreien Städte zur Umsetzung der im APG NRW beschriebenen Aufgaben örtliche Konferenzen ein und übernehmen deren Geschäftsführung.
Zentrale Aufgabe der Konferenz Alter und Pflege ist die Mitwirkung bei der Sicherung und Weiterentwicklung der örtlichen Angebotsstruktur. Hierzu gehören insbesondere:
- die Mitwirkung an der kommunalen Pflegeplanung,
- die Mitwirkung an der Schaffung von altengerechten Quartiersstrukturen insbesondere unter Einbeziehung neuer Wohn- und Pflegeformen,
- die Beratung kreisübergreifender Gestaltungsnotwendigkeiten im Zusammenwirken mit den angrenzenden Kommunen,
- die Mitwirkung beim Aufbau integrierter Unterstützungs-, Entlastungs- und Vernetzungsstrukturen für pflegende Angehörige,
- die Beteiligung involvierter Akteure an Fragen der zukünftigen Sicherung der Pflege in den Kommunen,
- die Unterstützung der örtlichen Aufgabenkoordination, insbesondere im Bereich der Beratung und des Fallmanagements und
- die Beratung von Investitionsvorhaben bei teil- und vollstationären Pflegeeinrichtungen.
Ein wesentliches Element zur Umsetzung dieser Aufgaben und Ziele ist der regelmäßige Informationsaustausch unter den Mitgliedern der Konferenz und aller anderen an der pflegerischen Versorgung im Kreis Gütersloh beteiligten Institutionen.
Weitere Informationen – insbesondere Einladungen, Protokolle und Ansprechpartner – finden Sie in unserem Pflegeportal unter Konferenz Alter und Pflege - Pflege-Informationsportal Kreis Gütersloh.