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Apothekenaufsicht
Die Apothekenaufsicht überwacht die gesetzeskonforme Arbeitsweise der Apotheken im Kreis Gütersloh.

diego cervo, © diego cervo - Fotolia
Betrieb einer Apotheke
Erlaubnis zum Betrieb einer Apotheke und bis zu drei Filialapotheken nach § 1 Apothekengesetz (ApoG).

© kange_one - Fotolia
Betrieb mehrere Apotheken
Nach § 1 Abs. 2 Apothekengesetz (ApoG) können Sie die Erlaubnis für eine Hauptapotheke und bis zu drei Filialapotheken beantragen.

© Klaus-Peter Adler - Fotolia
Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln
Erlaubnis zum Versand von apothekenpflichtigen Arzneimitteln nach § 11a ApoG