Betreuungsbehörde


Rechtliche Betreuung für Erwachsene

Die Betreuungsbehörde des Kreises Gütersloh bietet Ihnen kompetente und vertrauensvolle Beratung in allen Fragen rund um das Betreuungsrecht und zu den im Gesetz vorgesehenen Vorsorgemöglichkeiten

Aufgaben:

  • wirkt im gerichtlichen Betreuungsverfahren mit (Stellungnahmen zu Bedarf, Umfang und Betreuerwahl)
  • berät zu rechtlicher Betreuung (Anregung einer Betreuung, Voraussetzungen, Unterstützungsangebote im Vorfeld einer Betreuung)
  • berät zu Vorsorgemöglichkeiten (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung)
  • beglaubigt Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen
  • registriert Berufsbetreuer

Vorsorge – Welche Möglichkeiten gibt es?

Viele Situationen, in denen eine rechtliche Betreuung notwendig wird, lassen sich durch rechtzeitige Vorsorge vermeiden.


Vorsorgevollmacht

Wer soll für Sie handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können?

  • in einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die stellvertretend für Sie handeln darf, wenn Sie nicht mehr in der Lage sein sollten Ihre Angelegenheiten selbstständig und eigenverantwortlich zu regeln
  • kann eine rechtliche Betreuung vermeiden
  • kann in der Betreuungsstelle öffentlich beglaubigt werden (vereinbaren Sie hierzu gerne einen Termin)


Ehegattennotvertretungsrecht (§ 1358 BGB) seit 01.01.2023

  • ermöglicht Ehe- und Lebenspartnern für max. 6 Monate die Vertretung in akuten medizinischen Notfällen
  • ersetzt keine Vorsorgevollmacht


Betreuungsverfügung

Wen wünschen Sie als Betreuer, falls eine Betreuung erforderlich wird?

  • legt fest, wen das Gericht als Betreuer bestellen soll, falls eine Betreuung notwendig wird


Patientenverfügung

Welche medizinischen Entscheidungen möchten Sie für den Ernstfall festlegen?

  • dokumentiert persönliche Wünsche zu medizinischen Maßnahmen für den Fall, dass der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann

Informationen für Berufsbetreuer*innen

Rechtliche Betreuung als Beruf

Rechtliche Betreuer*innen unterstützen volljährige Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Mit Empathie, Organisationstalent und Kommunikationsstärke leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft.

Die Tätigkeit ist vielseitig: Sie umfasst persönliche Kontakte mit den Betreuten, Zusammenarbeit mit Gerichten, Behörden und Angehörigen sowie organisatorische und Verwaltungsaufgaben.

Sie möchten Verantwortung übernehmen und Menschen begleiten?
Wir informieren über die Möglichkeiten Berufsbetreuer zu werden oder ehrenamtlich Betreuungen zu übernehmen.


Wer kann Berufsbetreuer werden?

  • keine feste Berufsausbildung vorgeschrieben
  • typische Berufsgruppen sind: Soziale Arbeit, Sozialpädagogik, Volljurist
  • aber auch Quereinsteiger*innen mit geeigneter Vorbildung oder Berufserfahrung (z. B. im Sozial-, Gesundheits- oder Verwaltungsbereich) können sich registrieren lassen.


Registrierungsverfahren

Vor Aufnahme der Tätigkeit ist eine Registrierung bei der zuständigen Betreuungsbehörde (Stammbehörde) erforderlich. Diese prüft Ihre Unterlagen und führt ein persönliches Gespräch.


Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen zum Thema Betreuung im Serviceportal: