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KOORDINATION KOSTET: DIE FRAKTIONSZUWENDUNGEN
Die Fraktionen bereiten die Meinungsbildung in Kreistag und Ausschüssen vor; sie bündeln den Willen ihrer Mitglieder und bereiten politische Initiativen vor. Diese Koordination kostet Geld.
Zu den Aufwendungen ihrer Geschäftsführung erhalten die 7 Kreistagsfraktionen einen Zuschuss des Kreises in Geld und in Sachleistungen.
Da zum 01.11.2025 die neue Wahlperiode des Kreistages begann und sich die Fraktionen zu diesem Zeitpunkt in veränderter Personenzahl neu gebildet haben, wurden im Jahr 2025 die Fraktionszuwendungen getrennt für die Monate Januar bis Oktober (alte Wahlperiode) sowie November und Dezember (neue Wahlperiode) berechnet und ausgezahlt Folgende Geldleistungen sind auf Grundlage des Kreistagsbeschlusses vom 09.06.2008 für das Jahr 2025 gewährt worden:
| Fraktion / Gruppe | Summe Januar bis Oktober | Summe November und Dezember |
| CDU | 50.019,13 € | 10.016,15 € |
| SPD | 28.726,08 € | 5.555,44 € |
| AfD | 10.403,04 € | 4.961,44 € |
| GRÜNE | 29.716,08 € | 3.272,72 € |
| UWG | 13.373,04 € | 2.282,72 € |
| Die Linke (bis 31.10.2025: Gruppe DIE LINKE) | 9.147,00 € | 2.084,72 € |
| FDP | 11.393,04 € |
2.084,72 €
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Diese Geldleistungen dürfen u.a. für folgende Zwecke verwandt werden: Raummiete, laufende Fraktionsarbeit, Fachliteratur, Beschäftigung von Personal, Fraktionsdienstreisen, Fortbildung der Fraktionsmitglieder und Öffentlichkeitsarbeit.
Daneben verfügen die Fraktionen über einen Büroraum im Kreishaus Gütersloh für ihre Geschäftsführung oder Besprechungen (Geldwert: jährlich rd. 3.654,43 € pro Fraktion).