Kooperationsvereinbarung zur Bestandsregulierung von Nutria und Bisam tritt in Kraft

(c) Andreas Westermeyer
(c) Andreas Westermeyer

Die im Laufe des letzten Jahres konzipierte Kooperationsvereinbarung zur Bestandsregulierung von Nutria und Bisam tritt am 01.08.2019 in Kraft. Die Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern der Kommunen, verschiedener Fachbehörden des Kreises, der Landwirtschaft und der Kreisjägerschaft, konnte den Vertrag zur Mitte des Jahres abstimmen und fertigen, sodass dieser im Juli von den Vertragsparteien unterzeichnet werden konnte.

Durch die invasiven Arten Nutria und Bisam werden zunehmend erhebliche Schäden an Ufern, Dämmen unserer Gewässer als auch an landwirtschaftlichen Kulturen sowie im Naturhaushalt durch Bautätigkeit und Fraß verursacht. Aus diesem Grund war die Notwendigkeit einer Bestandsregulierung offenkundig. Der Schadensausweitung wird dadurch Rechnung getragen.

Bei der Konzipierung der Vereinbarung wurde der Tierschutz umfassend gewürdigt. Eine Regulierung darf nur unter strikter Beachtung der tierschutzrechtlichen Aspekte erfolgen. Die Fänger und Jäger sind dazu angehalten, konkrete Rahmenbedingungen des Tierschutz-, Natur- und Artenschutz- sowie des Jagdrechtes zu beachten. Aus diesem Grund wurden durch den Kreis Gütersloh Merkblätter für Fänger und Jäger erstellt, die Bestandteil der Kooperationsvereinbarung geworden sind,  Als Laufzeit der Vereinbarung sind 3 Jahre vorgesehen (Pilotphase).

Die Regulierung wird durch die Kommunen oder in Absprache mit diesen von den Wasser- und Bodenverbänden bestellten Fängern, als auch von den Jagdausübungsberechtigten, den Jagdaufsehern bzw. Jagdhelfern durchgeführt werden. Es wird eine einheitliche Prämie für jeden im Kreisgebiet erlegten Nutria oder Bisam gezahlt. Der Nachweis des Fanges / der Erlegung wird durch die Vorweisung und Abgabe des Schwanzes bei den kommunal benannten dezentralen Erfassungsstellen erfolgen.

(c) Andreas Westermeyer

Für die Ausübung der Fallenjagd benötigen Jäger eine spezielle Fangjagdqualifikation. Es gelten hier die bereits bekannten Regelungen zum Einsatz von Lebendfallen aus dem Jagdrecht (z.B. Meldung der Falle bei der unteren Jagdbehörde). Fänger dürfen dagegen nur anerkannte Totschlagfallensysteme mit einem entsprechenden Sachkundenachweis nach dem Tierschutzgesetz benutzen. Nähere Angaben finden sich in unserem Merkblatt.

Der Erfassungstermin ist jährlich am 31.03. 


Für Rückfragen steht Ihnen die untere Jagdbehörde (05241 – 85 22 22) sowie die untere Naturschutzbehörde (05241 – 85 2726)  zur Verfügung.


Generelle Informationen zur Prädatorenbejagung im Kreis Gütersloh