Antworten auf häufig gestellte Fragen

Die Einführung der Bildungskarte ist für alle neu. Daher möchten wir auf dieser Seite alle wichtigen Fragen, darunter auch die häufigsten Anfragen von Leistungserbringern bzw. -anbietern, die uns erreichen, beantworten.

Wie kann ich mich als Leistungsanbieter registrieren?

Unter www.bildungs-karte.org können Leistungsanbieter sich registrieren. Danach erfolgt die Freischaltung vom Leistungsträger, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Wer kann Abbuchungen vornehmen?Leistungsanbieter können nach einmaliger Registrierung Abbuchungen vornehmen. Im Bereich Sport/Freizeit/Kultur können auch die Leistungsberechtigten selbst überweisen.
Wie lange kann abgebucht werden?Im gesamten Bewilligungszeitraum sowie drei Monate danach (Karenzzeit).
Wie erfolgt die Auszahlung?Die Zahlung der Buchungen erfolgt im Laufe des nächsten Monats, i.d.R. bis spätestens zur Monatsmitte.
Gilt die Bildungskarte nur innerhalb des Kreises Gütersloh oder kann sie auch für Einrichtungen (z. B. Schulen/ Kitas) außerhalb des Kreises genutzt werden?Die Bildungskarte kann auch für Einrichtungen (z.B. Schulen/ Kitas) außerhalb des Kreises genutzt werden. Voraussetzung ist, dass sich der Leistungserbringer registriert und vom Kreis Gütersloh freigegeben wird.
Erhält jedes leistungsberechtigte Kind eine eigene Bildungskarte oder gilt eine Bildungskarte für eine Familie?

Ja. Jedes leistungsberechtigte Kind erhält eine eigene Bildungskarte.

Muss die Bildungskarte bei jeder Abbuchung dem Leistungserbringer vorliegen?

Nein. Zur Durchführung der Abbuchung ist lediglich die Bildungskartennummer erforderlich.