Amtsblatt Nr. 212 vom 08.06.2006

024/2006 Kreis Gütersloh

Zwischen der Stadt Versmold und der Stadt Borgholzhausen wird auf der Grundlage von § 3 Abs. 5 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498), sowie der §§ 1 und 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621/SGV. NRW. 202), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644) folgende öffentlich-rechtliche Vereinbarung geschlossen: § 1 (1) Um die Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit der örtlichen Ordnungsbehörde für die sofortige Unterbringung psychisch Kranker bei Gefahr im Verzug gemäß § 14 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) vom 17.12.1999 (GV. NRW. S. 662/SGV. NRW. 2128) zu gewährleisten, ist bei der Stadt Versmold eine Rufbereitschaft eingerichtet. (2) Die Stadt Versmold verpflichtet sich, diese Rufbereitschaft und die notwendigen unaufschiebbaren Aufgaben gemäß § 14 PsychKG auch für die Stadt Borgholzhausen wahrzunehmen. (3) Das Mandat beinhaltet die Ausübung der erforderlichen Verwaltungshandlungen in Zuständigkeit und im Namen der Stadt Borgholzhausen als örtliche Ordnungsbehörde. § 2 (1) Die Stadt Versmold stellt eine ausreichende Besetzung der Rufbereitschaft sicher. (2) Dienstvorgesetzter der eingesetzten Personen ist der Bürgermeister der Stadt Versmold. Dienstort ist Versmold. (3) Bei Einsätzen im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Stadt Borgholzhausen sind dieser die zugehörigen Aufzeichnungen, Bescheiddurchschriften und alle anderen Unterlagen unverzüglich zuzuleiten. § 3 Zur Mitfinanzierung der Kosten der Rufbereitschaft und der entstehenden Sachkosten zahlt die Stadt Borgholzhausen an die Stadt Versmold einen Kostenbeitrag von vierteljährlich 1.000,00 €. § 4 Diese Vereinbarung gilt ab 01.07.2006 und endet mit Ablauf des 30.06.2007. Sie verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern nicht eine der Beteiligten drei Monate vor Ablauf durch schriftliche Erklärung auf eine Fortsetzung der Kooperation verzichtet. 33775 Versmold, den 22.05.2006 Für die Stadt Versmold: gez. Thorsten Klute Thorsten Klute Bürgermeister gez. Mummert Karl Wilhelm Mummert Stadtverwaltungsdirektor und Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters 33829 Borgholzhausen, den 23.05.2006 Für die Stadt Borgholzhausen: gez. Klemens Keller Klemens Keller Bürgermeister gez. Heinz Schlüter Heinz Schlüter Stadtverwaltungsrat und Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters Genehmigung und Bekanntmachung Die vorstehende Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Versmold und der Stadt Borgholzhausen über die Wahrnehmung von Rufbereitschaft für Aufgaben nach dem PsychKG vom 22.05.2006/23.05.2006 wird gemäß § 24 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621) zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.11.2004 (GV. NRW. S. 644) genehmigt. Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die Genehmigung werden hiermit gemäß § 24 Abs. 3 Satz 1 GkG bekannt gemacht. Gütersloh, 06.06.2006 Der Landrat des Kreises Gütersloh als untere staatliche Verwaltungsbehörde Sven-Georg Adenauer Landrat

025/2006 Kreis Gütersloh

Der Kreistag des Kreises Gütersloh ist zu seiner nächsten Sitzung am Montag, dem 19.06.2006, 15.00 Uhr, im Sitzungssaal des Kreishauses Gütersloh, Herzebrocker Straße 140, Gütersloh, eingeladen. Tagesordnung: 1. Niederschriftsgenehmigung 2. Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner 3. Bericht zur Beschlussumsetzung 4. Eckwerte für den Kreishaushalt 2007 5. Zielvereinbarung 2006: Personalbemessung der Abteilung Jugend, Familie und Sozialer Dienst ab 01.01.2007 6. Namensgebung für die Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe - in Rietberg 7. Erlass einer Gebührensatzung für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Fleischhygiene 8. Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an Kreisstraßen 9. Änderung der Allgemeinen Gebührensatzung 10. Neufassung der Satzung über die Festsetzung und Einziehung von Elternbeiträgen in den Kindertageseinrichtungen (Delegationssatzung) 11. Satzung über die Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder (Elternbeitragssatzung) 12. Entgeltordnung der GEGmbH 13. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentliche Sitzung: 14. Genehmigung der Vergleiche wegen der Fleischhygienegebühren 15. Mitteilungen und Anfragen Gütersloh, 08.06.2006 gez. Adenauer Landrat