Geld für besondere Lebenssituationen


Bei einem entsprechend festgestelltem Bedarf bzw. Anspruch können für verschiedene Lebenssituationen weitere Leistungen gewährt werden.

Mehrbedarf

Für Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt werden, kann für Sie zusätzlich ein Mehrbedarf berücksichtigt werden.

Es können Mehrbedarfe (in der Regel feste pauschale Beträge) für

  • Alleinerziehende von Minderjährigen,
  • werdende Mütter ab der 13. Schwangerschaftswoche,
  • Menschen mit Behinderung, die bestimmte Leistungen nach dem SGB IX bzw. dem SGB XII erhalten,
  • Leistungsberechtigte, die aus medizinischen Gründen kostenaufwändigere Ernährung benötigen (wenn diese nachweislich erforderlich ist) oder
  • für Warmwasser (dezentrale Warmwasseraufbereitung, durch z.B. Durchlauferhitzer oder Gastherme)

geltend gemacht werden.

Einmalbedarfe

Der monatliche Regelbedarf ist für Ihren laufenden Lebensunterhalt vorgesehen. Einmalbedarfe sind Geld- oder Sachleistungen, die Sie einmalig bekommen können.

Einmalige Bedarfe können zum Beispiel auftreten, wenn z.B.

  • Sie Ihre erste eigene Wohnung einrichten,
  • Sie schwanger sind und eine Erstausstattung für Ihr Kind benötigen,
  • der Eigenanteil für Schulbücher übernommen werden soll.