Beratung zur schulischen Integration neu zugewanderter Schüler*innen

Die Schulische Erstberatung ist eine Servicestelle für neu zugewanderte schulpflichtige Schüler*innen, für die aufnehmenden Schulen und die Kommunen des Kreises Gütersloh. In enger Kooperation mit dem Schulamt des Kreises werden die Kinder und Jugendlichen beraten, über das hiesige Schulsystem informiert und an Schulen vermittelt. 

Von der Meldung bis zur Schulaufnahme

Verfahren zur schulischen Integration

Regelmäßig melden die 13 Kommunen des Kreises Gütersloh dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) alle neu zugezogenen Schüler*innen, die erstmalig im deutschen Schulsystem integriert werden sollen und noch nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um dem hiesigen Regelunterricht folgen zu können. Sobald dem KI die Meldedaten der Kinder und Jugendlichen vorliegen, können die Mitarbeiterinnen des Beratungsteams den Schüler*innen bzw. ihren Erziehungsberechtigten ein mehrsprachiges Informationsschreiben mit einem QR-Code / Link zusenden. Hiermit können sie einen für sie passenden Beratungstermin online buchen (siehe unten "Hinweise zum Online-Anmeldeportal zur schulischen Erstberatung").

Das KI unterstützt die Schüler*innen, möglichst schnell in einer passenden Schule starten zu können. Dafür wird ein Kind oder ein Jugendlicher der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II direkt vor Ort im KI beraten und über das Schulsystem in NRW informiert. Die Beratungen führen Lehrkräfte, die an das KI abgeordnet sind, durch. Auf Grundlage des Beratungsgesprächs wird ein passgenauer Beschulungsvorschlag erstellt, also eine geeignete Schule empfohlen. Diese wird kontaktiert und ein Termin für ein Aufnahmegespräch vermittelt.

Im Anschluss an das Gespräch fragen die Schulberaterinnen eine entsprechende Schule an und stellen ihnen sowohl die Kontaktdaten als auch Informationen über die bisherige Schullaufbahn und schulrelevanten Kompetenzen der Kinder und Jugendlichen zur Verfügung.

Schulanfänger*innen und Grundschüler*innen müssen nicht zur Beratung ins KI kommen. Die Kontaktdaten des Kindes bzw. der Familie erhält eine möglichst wohnortnah gelegene Grundschule, damit sie die Familie zeitnah zu einem Aufnahmegespräch einladen kann.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartnerinnen


Weitere Informationen zum Herunterladen:

Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse (Zeugnisanerkennung)

Die Bezirksregierung Köln ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen bis zum mittleren Schulabschluss, also Hauptschulabschluss und mittlere Reife.

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Die Bezirksregierung Düsseldorf ist zuständig für die Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als deutsche Hochschulreife.

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