Geflügelpest

Vierter Nachweis in einem Nutztierbestand

In den Zonen gilt unter anderem ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Nähere Einzelheiten zu den Auflagen in der Schutzzone (3 Kilometer Durchmesser) und der Überwachungszone (10 Kilometer Durchmesser) sind im Amtsblatt vermerkt. Die Schutz- und Überwachungszone überlappen sich in großen Teilen mit denen vorheriger Geflügelpestausbrüche in Verl, Rietberg sowie dem benachbarten Kreis Paderborn. Eine Aktualisierung der Karte auf den Sonderseiten im Internet zur Geflügelpest wird im Laufe des Mittwochs vorgenommen. 

Auch der vierte Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist, liegt in einer Restriktionszone, in der bereits Auflagen galten, die die Verbreitung des Virus unterbinden sollen. Trotz der strengen Auflagen in diesem Gebiet wurde das Virus in den Bestand getragen. Mehr zur Geflügelpest unter www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest