Geflügelpest

Fünfter Nachweis in einem Nutztierbestand 

Daraufhin hat der Kreis Gütersloh heute per Amtsblatt Restriktionszonen um den Ausbruchsbetrieb erlassen, in denen besondere Auflagen gelten. Diese Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 28. November, in Kraft. In den Zonen gilt unter anderem ein Verbringungsverbot für Geflügel, Geflügelfleisch, Eier, Futtermittel, Dung und Einstreu aus Beständen. Nähere Einzelheiten zu den Auflagen in der Schutzzone (3,1 Kilometer Durchmesser) und der Überwachungszone (10 Kilometer Durchmesser) sind im Amtsblatt vermerkt. Die Schutz- und Überwachungszone überlappen sich in großen Teilen mit denen vorheriger Geflügelpestausbrüche in Verl, Rietberg sowie dem benachbarten Kreis Paderborn.

Auch der fünfte Betrieb, in dem die Geflügelpest ausgebrochen ist, liegt in einer Restriktionszone, in der bereits Auflagen galten, die die Verbreitung des Virus unterbinden sollen. Trotz der strengen Auflagen in diesem Gebiet wurde das Virus in den Bestand getragen. Mehr zur Geflügelpest unter www.kreis-guetersloh.de/gefluegelpest