Kinderärztliche Untersuchungen im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
in Kooperation mit den interdisziplinären Frühförderstellen im Kreis Gütersloh

Kurzbeschreibung
Beschreibung und Ablauf
Was muss ich mitbringen?
Kontakt


Kurzbeschreibung

In der kindlichen Entwicklung verlaufen die ersten Lebensjahre sehr vielfältig und individuell.
Zeigen sich im Kleinkindalter bis zum Schuleintritt Entwicklungsauffälligkeiten, so kann die behandelnde Kinderarzt-/Hausarztpraxis eine Eingangsdiagnostik für
interdisziplinäre Frühförderung verordnen. 


Beschreibung und Ablauf

Interdisziplinäre Frühförderung (Komplexleistung Frühförderung) bezeichnet die inhaltliche und organisatorische Zusammenführung von pädagogischen und medizinisch-therapeutischen Leistungen (Heilpädagogik, Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie). Sie ist eine Form der im Sozialgesetzbuch festgelegten Eingliederungshilfe und für die Eltern kostenlos.

Die ärztlich verordnete Eingangsdiagnostik für Komplexleistung Frühförderung besteht aus mehreren Terminen:
   1. Mit der ärztlichen Verordnung zur Eingangsdiagnostik für interdisziplinäre Frühförderung melden Sie sich in einer Frühförderstelle an. Ihre Kinderarztpraxis berät Sie
       zu passenden Anbietern.

   2. In der Frühförderstelle erfolgen ein Erstgespräch sowie heilpädagogische und medizinisch-therapeutische Untersuchungen.

   3. Im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Kreises Gütersloh erfolgt eine kinderärztliche Untersuchung, um die Entwicklung des Kindes zu beurteilen.          
       Es werden kindgerecht Hören und Sehen sowie die Entwicklung u.a. in den Bereichen Sprache, Motorik, Aufmerksamkeit, Lernen und der sozial-emotionalen Entwicklung
       überprüft.

      Wurde Ihr Kind bereits in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder in einer Kinderklinik vorgestellt, können die Befunde mit Ihrem Einverständnis gegebenenfalls für
      die Eingangsdiagnostik verwendet werden.

   4. In einer interdisziplinären Fallkonferenz werden alle Ergebnisse der Diagnostik zusammengetragen und es wird ein Förderkonzept erstellt.  

   5. Nach einer Genehmigung durch den Kostenträger Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) kann die Förderung beginnen.  

   6. Ist die Komplexleistung Frühförderung über einen längeren Zeitraum erforderlich (z.B. länger als 12 Monate), erfolgt eine erneute Untersuchung.

   7. Die Komplexleistung Frühförderung endet spätestens mit Eintritt in die Schule.


Was muss ich zur ärztlichen Untersuchung mitbringen?

  • Gelbes Vorsorgeheft über die kinderärztlichen Untersuchungen
  • Impfausweis
  • ggf. Brille / Hörgerät ihres Kindes
  • Arzt- / Krankenhaus-/ SPZ-Berichte
  • ggf.  eine Begleitperson zum Übersetzen
  • und bitte:  Ihr Kind 😊 ! 


Kontakt:

Kinder- und Jugendgesundheitsdienst

Telefon: 05241- 85 1613
E-Mail: iff@kreis-guetersloh.de