Bildungskarte - Informationen für Kinder, Jugendliche und Eltern


Beginnend mit dem 1. Februar 2021 wird im Kreis Gütersloh schrittweise die Bildungskarte eingeführt.

Kinder, die Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen haben, erhalten ab dem 01. Februar die Bildungskarte. Die Austeilung der Bildungskarte erfolgt schrittweise mit jeder Neu- oder Weiterbewilligung.

Auf diese Karte wird ein Budget für die Bildungs- und Teilhabeleistungen geladen.

Zur Inanspruchnahme der Leistungen legen Sie die Bildungskarte bei dem jeweiligen Leistungsanbieter (Sportvereine, Caterer) vor. Der Leistungsanbieter muss durch den Kreis Gütersloh für das Bildungs- und Teilhabepaket zur Abrechnung freigegeben werden. Dieser kümmert sich dann um eine „Abbuchung“ von der Bildungskarte.

Bitte teilen Sie nach Ablauf der bewilligten Zeit mit, dass Sie das Bildungs- und Teilhabepaket auch weiterhin nutzen möchten. Es wird dann ein neues Budget zur Verfügung gestellt.

Über die Bildungskarte abgerechnet werden die folgenden Leistungen:

  •  Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
  • Klassenfahrten und Ausflüge
  • Gemeinschaftliches Mittagessen
  • Lernförderung

Weitergehende Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes erhalten sie hier.

Die Bildungskarte bietet aber noch mehr. Sie können sich mit der Bildungskartennummer-Nummer und dem Passwort (siehe Begleitbrief zur Bildungskarte) in Ihrem Benutzerkonto der Bildungskarte unter https://www.bildungs-karte.org anmelden und schnell und einfach z.B.

  • Nach Angeboten suchen,
  • Bewilligungen und Abbuchungen einsehen oder
  • das restliche Budget für die Teilhabe einsehen und Überweisungen für Mitgliedsbeiträge an Vereine tätigen.

Nach der einmaligen Registrierung können Sie die Webanwendung zur Bildungskarte sofort nutzen.