Welche Leistungen gibt es?


  • Ausflüge und Klassenfahrten von der Schule, Kindertagesstätte (Kita) oder Tagespflege:
    Hier werden die tatsächlichen Kosten, z.B. für den Klassenausflug, Ausflug mit der Tagesmutter/dem Tagesvater, die Klassenfahrt oder auch Kursfahrt übernommen.  Aber auch z. B. die Ausflüge des Offenen Ganztages.
    Übernommen werden die Kosten der Fahrt/ des Ausflugs, nicht jedoch z.B. das Taschengeld oder Kosten für Ausrüstungsgegenstände wie Rucksäcke.
  • Schulbedarf:
    Zweimal pro Jahr wird ein Zuschuss für Schulbedarf, wie z.B. Hefte, Stifte, Taschenrechner und Schulranzen gezahlt. Seit 2021 werden diese Beträge jährlich angepasst.
    Im Jahr 2023 wurden am 1. Februar 58,00 € ausgezahlt und zum 01.08.2023 116,00 € gezahlt. Im Jahr 2024 werden am 1. Februar 65,00 € ausgezahlt und zum 01.08.2024 130,00 € gezahlt.
  • Schülerbeförderung:
    Für Schülerinnen und Schüler können die Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule übernommen werden, wenn die tatsächlichen Aufwendungen für die Fahrten nicht vollständig von Dritten – in der Regel dem Schulträger - getragen werden.
  • Angemessene Lernförderung:
    Reichen die Förderangebote und die Unterstützung in der Schule nicht aus, um z.B. die Versetzung oder den Schulabschluss zu erreichen? Oder gibt es andere Schwierigkeiten wie z.B. die Sprache, Lese-/Rechtschreibschwäche und Dyskalkulie? Vielleicht wäre eine bessere Schulformempfehlung möglich? Die Kosten für eine angemessene Nachhilfe können auf Antrag erstattet werden, wenn die Notwendigkeit der Lernförderung von der Schule bestätigt wird.
    Die Lernförderung kann in der Schule oder außerhalb der Schule stattfinden. Beachten Sie bitte, dass der Förderbedarf durch die Lehrer auf der Anlage zum Antrag "Lernförderung" bescheinigt werden muss und die Leistungen erst ab der Antragstellung übernommen werden können.
  • Mittagsverpflegung in Schule, Kita und Hort:
    Die Schule, die Kita oder die Tageseltern bieten ein regelmäßiges, warmes Mittagessen an? Dann können die Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen und direkt mit der jeweiligen Einrichtung abgerechnet werden.
  • Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft:
    Sie können auch Unterstützung für Sport-, Spiel-, Kultur- oder Freizeitaktivitäten Ihres Kindes erhalten. Besprechen Sie mit Ihrem Kind, was es interessant findet und ausprobieren möchte. Fragen Sie Ihr Kind, ob es in einem bestimmten Verein Mitglied werden möchte. Beispielsweise werden für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder den Musikschulunterricht für jedes Kind maximal 15,00 Euro monatlich beziehungsweise 180,00 Euro im Jahr übernommen. Ab Geburt haben Kinder einen Anspruch auf diese Leistungen. So können Väter und Mütter zum Beispiel auch mit ihren Kindern das Prager-Eltern-Kind-Programm (PEKIP), Babyschwimmen oder Babymassage wie auch kostenpflichtige Krabbel- und Spielgruppen von anerkannten Trägern besuchen.