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Schuljahr 2026/2027
Jobcenter übernimmt den Eigenanteil für Schulbücher und Lernmittel
Schülerinnen und Schüler , die Leistungen nach dem SGB II beziehen, können neben dem Schulbedarfspaket auch eine Erstattung des gesetzlich festgelegten Eigenanteils für Schulbücher und Lernmittel erhalten.
Die Kostenübernahme erfolgt auf Antrag durch das Jobcenter Kreis Gütersloh. Für jedes schulpflichtige Kind ist ein eigener Antrag erforderlich. Der Eigenanteil wird als Pauschalbetrag auf das beim Jobcenter hinterlegte Konto überwiesen. Darüber hinausgehende Kosten können nicht übernommen werden.
Die Antragstellung ist über die Jobcenter-App, den Online-Antrag oder alternativ per postalisch eingereichtem Antragsformular möglich.
Möglichkeiten den Antrag zu stellen: