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Die digitale Antragstellung ohne Signaturkarte
Nutzen Sie das Online-Bauantragsverfahren auch ohne Signaturkarte!
Das Bauantragsformular sowie die "Bevollmächtigung des Entwurfsverfassers" ist Voraussetzung für das digitale Verfahren.
Beides ist ausgefüllt und unterschrieben zu faxen (Fax: 05241/ 85-1974) oder per Mail an die Adresse bauantrag@kreis-guetersloh.de zu senden.
Es ist zu wählen, ob der Entwurfsverfasser bis zur "Erteilung der Baugenehmigung" oder bis zur "abschließenden Fertigstellung des Bauvorhabens" bevollmächtigt ist.
Die Bauaufsichtsbehörde eröffnet einen Projektraum in der Bauplattform, in den der Entwurfsverfasser per E-Mail eingeladen wird.
Dann können die Bauvorlagen hochgeladen werden.
Speicherbare PDF-Formulare für das Bauantragsverfahren finden Sie unter Bauen&Wohnen/Bauen Online/Formulare (siehe auch unten rechts)
Ansprechpartner:
Herr Düspohl Tel.: 05241/85-1912
Weitere Informationen zum Herunterladen:
- Handbuch für Entwurfsverfasser
(PDF-Datei / 1,85 MB) - Erläuterungen zur Ordnerstruktur und Dateinamen
(PDF-Datei / 40,28 KB) - Bevollmächtigung_Entwurfsverfasser ohne Signaturkarte
(PDF-Datei / 41,17 KB) - Fortführung digitales Verfahren ohne Signaturkarte
(PDF-Datei / 34,57 KB) - Bevollmächtigung_Entwurfsverfasser für das BImSch-Verfahren ohne Signaturkarte
(PDF-Datei / 41,17 KB) - Bevollmächtigung_Entwurfsverfasser für das BImSch-Anzeigeverfahren ohne Signaturkarte
- Fortführung digitales Verfahren für das BImSch-Verfahren ohne Signaturkarte
(PDF-Datei / 37,68 KB) - Hinweise zur digitalen Antragstellung
(PDF-Datei / 41,6 KB)
Direkt-Links
das digitale antrags-verfahren ITeBAU
Die digitale Antragstellung ohne Signaturkarte
Die digitale Antrag-stellung mit Signaturkarte
Schnelleinstieg in die digitale Antrag-stellung mit Signaturkarte
Infos zum digitalen Bau- genehmigungsverfahren
Speicherbare PDF-Formulare für den Bauantrag
EU-Datenschutz-Grundverordnung