Katastrophenschutz

Der Kreis Gütersloh ist als untere Katastrophenschutzbehörde für den Katastrophenschutz im Kreisgebiet verantwortlich. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG). Sowohl bei Großeinsatzlagen als auch bei Katastrophen leitet die Kreisverwaltung deshalb alle nötigen Abwehrmaßnahmen ein. 

Zu diesem Zweck richtet sie insbesondere einen Krisenstab und eine Einsatzleitung der Feuerwehr ein. 

Definition:

Großeinsatzlagen sind außergewöhnliche Ereignisse, bei denen Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, Tiere oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und aufgrund eines erheblichen Koordinierungsbedarfs eine rückwärtige Unterstützung der Einsatzkräfte erforderlich ist, die von einer kreisangehörigen Gemeinde nicht mehr geleistet werden kann.

Katastrophen sind Schadenereignisse, welche das Leben, die Gesundheit oder lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, Tiere, natürliche Lebensgrundlagen oder erhebliche Sachwerte in so ungewöhnlichem Maße gefährdet oder wesentlich beeinträchtigt, dass der sich hieraus ergebenden Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nur wirksam begegnet werden kann, wenn die zuständigen Behörden und Dienststellen, Organisationen und eigesetzte Kräfte unter einer einheitlichen Gesamtleitung zusammenwirken

Nach der Gesetzgebung des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen leiten die Kreise die Abwehrmaßnahmen bei Großschadensereignissen oder Katastrophen, wenn Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind und ein erheblicher Koordinierungsbedarf zur Unterstützung der örtlichen Einsatzleitung / Verwaltung erforderlich wird.  Dazu hält der Kreis Gütersloh für die operativ-taktische Gefahrenabwehr eine Einsatzleitung vor, die zusammen mit dem Krisenstab auf administrativ-politischer Ebene die Maßnahmen der Gefahrenabwehr koordinieren.