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WOHNRAUMFÖRDERUNG
Kontakt & Dienstleistungen
Serviceportal Kreis Gütersloh
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Aufgaben der Wohnraumförderung
Das Sachgebiet Wohnraumförderung ist insbesondere für die Förderung selbst genutzten Wohnraumes, der Neuschaffung von Mietwohnungen und der Modernisierung von Wohnraum zuständig.
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Eigentumsförderung
Das Land NRW unterstützt Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person, und einem bestimmten Einkommen, bei dem Bau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Baudarlehen.
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Förderung der Neuschaffung von Mietwohnungen
Für die Neuschaffung von Mietwohnungen können sowohl Wohnungsunternehmen als auch private Investoren zinsgünstige Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen erhalten.
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Förderung der Modernisierung von Wohnraum
Mit der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen verfolgt das Land u. a. das Ziel, zukunftsfähigen und bezahlbaren Wohnraum im Bestand für die Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung zu erhalten und zu schaffen.
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Wohnberechtigungs-schein
Öffentlich geförderte Mietwohnungen (Sozialwohnungen) dürfen nur Interessenten mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) überlassen werden.
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Zinssenkung
Bei öffentlich geförderten Eigentumsmaßnahmen ist die Verzinsung des Förderdarlehens im Darlehensvertrag geregelt.
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Ansprechpartner Wohnbauförderung
Ihre Ansprechpartner bei allen Fragen der Wohnungsbauförderung
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Links zum Thema Wohnraumförderung
Hier finden Sie weiterführende Links:
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