Ausschuss für Arbeit und Soziales

Jobcenter stellt arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte 2022 vor

Björn Haller und Fred Kupczyk vom Jobcenter Kreis Gütersloh
Fred Kupczyk, Dezernent des Jobcenters des Kreises Gütersloh, und Björn Haller, Abteilungsleiter Steuerung des Jobcenters, stellten im Ausschuss für Arbeit und Soziales den Entwurf für das Arbeitsmarktprogramm 2022 vor. Foto: Kreis Gütersloh.


„Aufgrund der Corona-Pandemie ist auch die Planung für das Jahr 2022 mit einigen Unsicherheiten behaftet“, bemerkte Fred Kupczyk, Dezernent des Jobcenters. „Wir sehen aber, dass der Arbeitsmarkt im Kreis Gütersloh gegenwärtig vergleichsweise robust und aufnahmefähig ist.“ So lag die Arbeitslosenquote im Kreis Gütersloh 2021 insgesamt mit 3,8 Prozent deutlich unter der Quote des Landes Nordrhein-Westfalen mit 7 Prozent. Auch die Arbeitslosenquote im SGB II-Bezug mit 2,1 Prozent liegt im Kreis Gütersloh im vergangenen Jahr deutlich unter der Landesquote (5 Prozent) aber auch unter der Quote der Region Ostwestfalen-Lippe (2,8 Prozent). „Unsere Beschäftigungsquoten sind im Vergleich sehr gut. Unser Ziel ist es aber weiterhin die Integration von Frauen in Arbeit zu verbessern“, erläuterte Kupczyk. 52 Prozent der Kunden des Jobcenters sind weiblich. Bei der gleichberechtigten Förderung von Frauen seien gute Erfolge erzielt worden. So haben prozentual gesehen beinahe ebenso viele Frauen wie Männer an Förderangeboten des Jobcenters teilgenommen, wie beispielsweise Weiterbildungen oder Bewerbungstrainings. „Bei der Integration in Arbeit müssen wir weiterhin mit aller Kraft versuchen Hemmnisse abzubauen“, so Kupczyk. Angebote zum Wiedereinstieg in den Beruf, zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Unterstützungsangebote für Alleinerziehende werden auch im kommenden Jahr schwerpunktmäßig zu den Angeboten des Jobcenters zählen, um Frauen in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln.

In seiner Präsentation zum Arbeitsmarktprogramm 2022 im Ausschuss für Arbeit und Soziales zeigte Haller, dass rund 67 Prozent der Menschen im SGB II-Bezug Langzeitleistungsbezieher sind, also länger als 21 Monate Leistungen beziehen. Hier stehen oft gesundheitliche Probleme im Vordergrund, physischer oder psychischer Natur. Diese Menschen wieder fit zu machen, gesundheitlich zu stabilisieren und langfristig beruflich zu integrieren, ist eine der großen Aufgaben. Hierfür arbeitet das Jobcenter in Netzwerken mit Kliniken und Trägern im Gesundheitssystem, wie beispielsweise der LWL-Klinik Gütersloh oder dem Berufsförderungswerk Hamm, eng zusammen.

Neben der gesundheitlichen Förderung ist auch die berufliche Qualifikation ein Kernthema für das Jobcenter. „Die große Mehrheit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben keinen Berufsabschluss. Der Qualifizierung dieser Menschen, beispielsweise durch Weiterbildungen, betriebliche Umschulungen oder assistierte Ausbildungen, kommt eine große Bedeutung zu“, betonte Haller.

Die fortschreitende Digitalisierung der Arbeitswelt müsse dabei immer im Blick behalten werden. So sank die Zahl der Integrationen im Kreis Gütersloh pandemiebedingt im vergangenen Jahr nur um gut 5 Prozent, während landesweit die Zahl der Integrationen um knapp 19 Prozent sank. Das Jobcenter hatte sich auf die Vermittlung von Arbeitskräften in Branchen konzentriert, die in der Pandemie profitiert haben: Versandhandel, Gartenbau, Baumärkte und Handwerk. „Aber gerade bei den Helfer-Tätigkeiten bleibt abzuwarten, wie sich diese Arbeitsplätze hinsichtlich der Digitalisierung entwickeln. Dafür müssen wir die Menschen qualifizieren“, erklärte Haller. Auch die Sprachförderung spielt bei der Qualifizierung eine große Rolle. 43 Prozent der Kunden des Jobcenters haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, davon 21 Prozent mit Fluchtkontext. Sprachkurse und Praxistrainings im Job sollen helfen, dass diese Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können.

Das Arbeitsmarktprogramm 2022 wird bei der nächsten Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am 24. Januar 2022 noch einmal auf der Tagesordnung stehen. Dort soll dann eine Beschlussempfehlung an den Kreistag erfolgen.